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ASTAG: Alpentransitbörse: Erneute Penalisierung des Binnenverkehrs!

20.02.2006 – 11:15 

Bern (ots) -

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG spricht sich
gegen eine Alpentransitbörse und damit gegen neue Zwangsmassnahmen
für den Strassentransport aus. Die angestrebte Kontingentierung würde
einmal mehr in erster Linie den schweizerischen Binnenverkehr
treffen, indem der Nahverkehr überproportional verteuert würde.
Dagegen würde sich die Massnahme für den ausländischen
Transitverkehr, der gemäss Alpenschutzartikel auf die Schiene
verlagert werden muss, kaum auswirken. Dies vor allem auch unter dem
Aspekt, dass der internationale Transitgüterverkehr zusätzlich noch
mit Bahn-Subventionen (RoLa) unterstützt werden soll. Eine
Sonderregelung für schweizerische Binnentransporte wird dagegen die
EU kaum akzeptieren. Letztlich zahlt damit die schweizerische
Bevölkerung doppelt die Zeche, indem dem Transitgüterverkehr die
Durchreise (per Bahn) mit Steuergeldern finanziert wird.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG weist darauf hin,
dass eine Alpentransitbörse den schweizerischen Binnenverkehr
gegenüber dem Transitverkehr ein weiteres Mal diskriminieren würde.
Dies würde auch die wirtschaftliche Anbindung der Südschweiz
gefährden. Es ist nicht dasselbe, ob man zwei Mal in der Woche eine
Fahrt ersteigern muss oder vier Mal pro Tag. Sollte eine
Alpentransitbörse tatsächlich eingeführt oder ernsthaft geprüft
werden, wäre mit der EU vorgängig und zwingend eine Sonderregelung
für den Binnenverkehr auszuhandeln.
Im Übrigen macht die ASTAG ein grosses Fragezeichen, was die
Praxistauglichkeit einer Alpentransitbörse betrifft. Der Verband
erinnert an die zeitweise chaotischen Zustände, die das Stau-System
an den Alpenübergängen (insbesondere am Gotthard) in regelmässigen
Abständen verursacht.
Verkehrspolitik oder Europapolitik gescheitert?
Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass eine Alpentransitbörse mit
der EU zu verhandeln wäre. Nach wie vor gilt das
Landverkehrsabkommen, das kein solches Instrument vorsieht. Es
garantiert vielmehr die freie Wahl des Verkehrsmittels. Gerade hier
liegt eine gravierende Krux der schweizerischen Verkehrspolitik: Die
Bundesverfassung mit dem Alpenschutzartikel und das
Landverkehrsabkommen widersprechen sich fundamental. Dabei sind beide
Regelwerke geltendes Recht.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel. +41/(0)31/370'85'24