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Alpentransitbörse: ASTAG erstaunt über Tessiner Regierung

26.10.2005 – 16:45 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist
erstaunt über die Haltung der Tessiner Regierung. Diese hat sich
offen für die Errichtung einer Alpentransitbörse und damit für eine
Kontingentierung der Fahrten zwischen der Deutschschweiz und dem
Tessin ausgesprochen. Nach Auffassung der ASTAG widerspricht eine
derartige Zwangsmassnahme klar dem Landverkehrsabkommen zwischen der
Schweiz und der EU. Zudem würde die EU wohl kaum weitere
Sonderregelungen für den alpenquerenden Binnentransport akzeptieren.
Eine Alpentransitbörse ginge damit voll zu Lasten des schweizerischen
Strassentransportgewerbes und der Tessiner Volkswirtschaft.
In einem offenen Brief an Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat
sich die Tessiner Regierung für die Errichtung einer
Alpentransitbörse ausgesprochen. Diese sieht eine Limitierung der
maximalen Durchfahrten pro Jahr vor, wobei die Durchfahrtsrechte
versteigert würden. Nach Ansicht der ASTAG würde einer bei
Kontingentierung der alpenquerenden Fahrten vor allem der
Binnentransport leiden. Transporte zwischen der Deutschschweiz und
dem Kanton Tessin würden im Vergleich zu längeren Transitfahrten
durch die Schweiz unverhältnismässig verteuert.
Von der EU kaum akzeptiert würde wohl eine Sonderbehandlung des
Binnentransports. Das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und
der EU verunmöglicht die notwendige Sonderbehandlung des
Binnentransportes, wie sie dem Tessiner Regierungsrat vorschwebt.
Damit nicht primär das schweizerische Strassentransportgewerbe und
die Tessiner Volkswirtschaft leiden, sind andere Massnahmen ins Auge
zu fassen. Primär muss der Güterverkehr von Grenze zu Grenze auf die
Schiene verlagert werden. Die ASTAG erachtet es deshalb als
vordringlich, dass die Reformen im Bahngüterverkehr entschiedener
vorangetrieben werden. Im Weiteren muss auch eine neue
Prioritätenordnung auf den Nord-Süd-Achsen ins Auge gefasst werden:
Die knappen Kapazitäten müssen vermehrt dem grenzüberschreitenden
Schienengüterverkehr zur Verfügung stehen.
Daneben kann sich die ASTAG auch vorstellen, dass - anstelle einer
generellen Erhöhung der LSVA im Jahre 2008 - strassenseitig
allenfalls eine eigentliche Alpentransitabgabe (ATA) für den
Strassentransport von Grenze zu Grenze eingeführt wird. Diese
Zusatzgebühr für die Alpendurchquerung wäre gemäss bestehendem
Landverkehrsabkommen ohne weiteres möglich. Zudem entspräche sie am
ehesten dem Verlagerungsauftrag, wie er im Alpenschutzartikel in der
Bundesverfassung verankert ist.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel. +41/31/370'85'24

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