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Kein Architektengesetz: Berufsverband erleichert

24.11.2004 – 15:18 

Zürich (ots) -

Für Berufszulassung und Berufsausübung der
Architektinnen und Architekten soll es in der Schweiz kein eigenes
Gesetz geben. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Swiss
Engineering STV, der grösste Berufsverband der Ingenieure und
Architekten in der Schweiz, hat sich gegen die Schaffung eines
solchen eidgenössischen Architektengesetzes gestellt und ist
erleichtert über den Entscheid des Bundesrates.
Swiss Engineering STV hat in den durchgeführten Hearings dafür
plädiert, das liberale Berufsrecht in der Schweiz hochzuhalten und
kein Berufsausübungs-Gesetz für Architektinnen und Architekten zu
schaffen. Der Verband ist der Überzeugung, dass Qualität und
Sicherheit in Planung und Ausführung durch ein solches Gesetz nicht
verbessert würden.
Aus Sicht von Swiss Enmgineering STV muss die Freizügigkeit von
Architektinnen und Architekten im innerschweizerischen Verhältnis
nicht über eine neue Bundesregelung, sondern über ein verbessertes
Binnenmarktgesetz angestrebt werden. Für die europaweite
Freizügigkeit von Architektinnen und Architekten braucht es dagegen
andere Ansätze als ein Bundesgesetz, z.B. eine gemeinsame
Akkreditierungsstelle und eine Stärkung des bestehenden
Schweizerischen Registers REG.

Kontakt:

Andreas Hugi
Generalsekretär Swiss Engineering STV
Tel. +41/(0)1/268'37'77
Mobile +41/(0)79/675'55'21