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Verhandlungsabschluss der Vertragspartner des L-GAV des Gastgewerbes: Einigung über die Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe für 2005

05.07.2004 – 17:12 

Bern (ots) -

Die Delegationen der Vertragspartner des
Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) des Gastgewerbes haben sich am
5. Juli 2004 in Bern über die Anpassung der Mindestlöhne geeinigt.
Die Mindestlöhne für das Jahr 2005 werden auf den unteren drei Stufen
nominell um monatlich Fr. 30.-, 35.- resp. 40.- erhöht. Die
dispositiven Mindestlöhne der Stufe IV a und IV b werden um je Fr.
25.- angehoben.
Das Verhandlungsergebnis bedeutet konkret:
  • Erhöhung der monatlichen Mindestlöhne für Mitarbeitende ohne Berufslehre von Fr. 3120.- auf Fr. 3150.-.
  • Erhöhung der monatlichen Mindestlöhne für Vollzeit-Mitarbeitende mit Berufslehre oder gleichwertiger Ausbildung von Fr. 3525.- auf Fr. 3560.-.
  • Für Mitarbeitende mit höherer Ausbildung, besonderer Verantwortung oder langjähriger Berufspraxis von Fr. 4240.- auf Fr. 4280.-.
  • Für Kader mit regelmässiger Führung von Mitarbeitenden oder mit höherer Fachprüfung von Fr. 5325.- auf Fr. 5350.-, resp. von Fr. 6425.- auf Fr. 6450.-.
Über die übrigen Bestimmungen des L-GAV finden in der zweiten
Jahreshälfte Verhandlungen statt.

Kontakt:

GastroSuisse:
Rechtsanwältin Martina Wagner Eichin und Brigitte Meier
Telefon +41/44/377'53'07

hotelleriesuisse:
Claudio Casanova
Mobile: +41/79/417'36'04
Thomas Jaisli
Telefon +41/31/370'41'11
Isabel Garcia
Telefon +41/31/370'42'86

Hotel & Gastro Union / Syna:
Stefan Unternährer
Mobile: +41/79/598'11'14

Unia / VHTL:
Mauro Moretto
Mobile: +41/79/214'92'04