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ASTAG: Effizienter Abtransport von "Lothar"-Holz

 
 Quelle: ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Bildunterschrift:
Das "Lothar"-Holz muss effizient abtransportiert werden. Weiterer Text über ots. Die Verwendung dieses Bildes ist für redationelle Zwecke honorarfrei. Abdrucke bitte unter Quellenangabe: "obs/ASTAG"

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05.09.2003 – 10:00  ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband    [newsroom]

Bern (ots) -

Querverweis auf Bilder: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Die sogenannten Lothar-Bewilligungen für
Nutzfahrzeuge mit 40 Tonnen Betriebsgewicht wurden um ein Jahr, bis
Ende 2004, verlängert. Somit kann Sturmholz weiterhin effizient und
umweltfreundlich abtransportiert werden. Der Schweizerische
Nutzfahrzeugverband ASTAG ist erleichtert über den entsprechenden
Entscheid des Departements Leuenberger.
Noch immer liegt Sturmholz als Folge des Orkans "Lothar" in den
Wäldern. Dabei gilt seit 1. Januar 2001 gilt die Verordnung über die
Bewältigung der von „Lothar" verursachten Schäden. Der Rechtssatz
ermächtigt die Kantone, geeignete Nutzfahrzeuge mit bis zu 40 Tonnen
Betriebsgewicht verkehren zu lassen; dies in Abweichung des heute
generell höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lastzüge von 34 Tonnen
und mit dem Zweck, Sturmholz wirtschaftlich, effizient und ökologisch
abtransportieren zu können.
Die sogenannten Lothar-Bewilligungen für den Schwerverkehr waren
ursprünglich nur bis Ende 2003 vorgesehen. Dies hätte bedeutet, dass
im Jahr 2004 Sturmholz nur mit 34 Tonnen Betriebsgewicht hätte
befördert werden können, ab 2005 aber wieder mit 40 Tonnen, weil dann
ja auch in der Schweiz die generelle 40-Tonnen-Limite eingeführt sein
wird. 2004 wäre also zum Zwischenjahr geworden. Vor allem aber hätte
man auf den effizienten Abtransport mit  Lastzügen verzichten müssen,
die, mit fünf Achsen ausgerüstet, technisch sehr wohl für 40 Tonnen
zugelassen sind. Eine derartige künstliche Reduktion der Auslastung
wäre aus ökologischer Sicht widersinnig gewesen. Volle Auslastung
heisst hohe Transporteffizienz bei einem Mindestmass an
Verkehrsbewegungen und bei nur geringem Anstieg von
Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoss.
In dieser Situation sind die betroffenen Verbände aktiv geworden.
Vertreter der Wald- und Holzwirtschaft und der Schweizerische
Nutzfahrzeugverband ASTAG sind die zuständigen Behörden angegangen
und haben auf die bestehenden Zusammenhänge hingewiesen. Im Ergebnis
hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) die Zulässigkeit der 40-Tonnen-Bewilligungen für „Lothar"-Holz
 um ein Jahr verlängert. Dieser Entscheid, der in der Weisung des
UVEK vom 29. August 2003 festgehalten ist, hat in den betroffenen
Kreisen Genugtuung und Erleichterung ausgelöst.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Beat Keiser, Mediensprecher
Tel +41/31/370'85'70
E-Mail: pr@astag.ch