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BfB: Tipps für einen unfallfreien 1. August

30.07.2003 – 10:26 

Bern (ots) -

Die Regenfälle der letzten Tage haben die angespannte
Feuersituation leicht entschärft. In einzelnen Regionen wurden
Feuerwerks- und Feuerverbote wieder aufgehoben. Die Beratungsstelle
für Brandverhütung BfB und die Schweizerische Beratungsstelle für
Unfallverhütung bfu rufen die wichtigsten Tipps im Umgang mit
Feuerwerk in Erinnerung:
  • Feuerwerk in ausreichender Distanz zu Wäldern, Getreidefeldern und Gebäuden abbrennen.
  • Kinder nie unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen. Kleine Kinder gehören nicht in die Nähe von Feuerwerkskörpern.
  • Feuerwerkskörper nie inmitten von Menschen entzünden und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Nie einen Nachzündversuch machen, falls ein Feuerwerkskörper nicht brennt. Erst nach fünf Minuten in die Nähe des „Blindgängers" treten.
  • Sich über den Gebrauch von Feuerwerk vom Fachpersonal orientieren lassen und die Gebrauchsanleitung studieren.
  • In der Nähe von Feuerwerk das Rauchen unterlassen. Ein absolutes Rauchverbot gilt auch für Verkaufsstände.
  • Wasser als Löschmittel bereitstellen.
  • Regionale Feuerverbote unbedingt beachten.
„Feuer: Faszination und Gefahr für Kinder" heisst das diesjährige
Schwerpunkt-programm der Beratungstelle für Brandverhütung BfB. Mit
ihrer Aufklärungsarbeit will die Beratungsstelle über die Gefahren
für Kinder informieren und zu einem sicheren Umgang mit Feuer
anleiten. Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle mit Sitz in
Bern wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) getragen.
www.bfb-cipi.ch

Kontakt:

Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Telefon +41/41/769'80'33
E-Mail: media@bfb-cipi.ch