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Wo bleibt das Recht auf eine gesunde Umwelt?

20.01.2003 – 10:36 

Altdorf (ots) -

Im Oktober 2001 demonstrierten im Maurienne-Tal
(F) rund tausend Personen aus dem ganzen Alpenraum gegen den massiv
zunehmenden Transitverkehr. Zwei von ihnen werden heute Montag vor
dem Bezirksgericht in Albertville angeklagt. Die Alpen-Initiative
protestiert gegen diese willkürliche Anklage.
Am 6. Oktober 2001 versammelten sich in der Maurienne an der
Fréjus-Transitstrecke rund 1'000 AktivistInnen und PolitikerInnen aus
Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz zu einer
internationalen Protest- und Blockadeaktion. Während zwei Stunden
wurde die Autobahn friedlich besetzt. Schweizer Solidarität zeigten
unter anderem die Nationalräte Fabio Pedrina und Patrice Mugny.
Die Blockade der Maurienneautobahn hat nun rechtliche
Folgewirkungen: Am 20.1.2003 findet in Albertville ein Verfahren
gegen Bruno Rebelle, Direktor von Greenpeace Frankreich und Eric
Lanoë, Präsident von Réagir, der lokalen Umweltorganisation im
Maurienne-Tal, statt. Es ist reine Willkür, dass aus einer Ansammlung
von 1'000 Menschen zwei Personen herausgepickt werden, nur mit dem
Ziel ein Exempel zu statuieren. In Frankreich werden derzeit
reihenweise Einzelpersonen für ihr Engagement in Umweltsachen
verurteilt. Dies ist eine unannehmbare Vorgangsweise.
Die Alpen-Initiative schliesst sich den Protestaufrufen
zahlreicher französischer  Umweltorganisationen an. In einem an das
Gericht in Albertville adressierten Brief fordert die
Alpen-Initiative den Oberstaatsanwalt auf, von einer Verurteilung
abzusehen, oder, wenn schon, immerhin alle Teilnehmenden und
Organisationen (darunter die Alpen-Initiative) anzuklagen.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist über die Freiheit des
Warenverkehrs zu stellen! Dieser Grundsatz wird durch die
Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften
(EuGH) unterstützt: Als ein deutscher Transportunternehmer die
Republik Österreich wegen der Brenner-Autobahn-Blockaden im Jahre
1998 verklagen wollte, lehnte der Generalanwalt des EuGH, Francis G.
Jacobs, den Antrag mit dieser Begründung ab.

Kontakt:

Toni Aschwanden
Tel. +41/78/605'53'93