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Robert Surber, Präsident der Prüfungskommission beantwortet Fragen zum Thema "Transportlizenz"

 
 Quelle: ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Bildunterschrift:
Robert Surber, Präsident der Prüfungskommission Berufszulassung Strassentransport

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24.07.2002 – 11:33  ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband    [newsroom]

Bern (ots) -

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Querverweis auf Medienmitteilung: www.newsaktuell.ch/d/   
                                 (Schnellsuche: ASTAG)
Eine Transportlizenz - Was ist das und wozu braucht man das?
SU) In der EU darf ein Transportunternehmer nur Transporte gegen
Entgelt durchführen, wenn er eine Lizenz besitzt. Dies hat zum Ziel,
die Qualität und Sicherheit auf der Strasse und im Gewerbe zu heben.
Die Schweiz musste sich im Zusammenhang mit dem bilateralen Vertrag
verpflichten, diese Lizenz ebenfalls einzuführen.
Wer muss diese Lizenz haben?
SU) Alle Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz, welche Güter und
Personen gegen Entgelt transportieren. Die Ausnahmen sind klar
bestimmt: Im Güterverkehr sind es der sogenannte Werkverkehr sowie
Transporte mit leichten Fahrzeugen und Transporte von Hilfsgütern,
die ausgenommen sind. Im Personenverkehr sind die
nichtgewerbsmässigen Transporte sowie Transporte mit Fahrzeugen mit
maximal acht Sitzplätzen ausgenommen, den Lenker nicht mitgezählt.
Und wie kommt man zur Lizenz?
SU) Der Antrag für eine Lizenz muss beim Bundesamt für Verkehr in
Bern gestellt werden. Dabei sind die folgenden drei Nachweise zu
erbringen: denjenigen der Zuverlässigkeit, denjenigen der
finanziellen Leistungsfähigkeit und denjenigen der fachlichen
Eignung.
Das klingt nicht gerade einfach - Wie kann man denn diese
Nachweise erbringen?
SU) Für den Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Auszug aus dem
Strafregister der antragstellenden Person erforderlich. Die
finanzielle Leistungsfähigkeit weist man anhand der vergangenen
Jahresrechnung aus, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und den
weiteren im Obligationenrecht vorgeschriebenen Angaben. Das
Eigenkapital muss sich auf mindestens CHF 14'400.- für das erste
Fahrzeug und CHF 8'000.- für jedes weitere Fahrzeug belaufen.
Schliesslich noch zur fachlichen Eignung: Dazu gibt es eine
obligatorische Prüfung. Keine Prüfung braucht, wer Inhaber eines
Fachausweises als „Strassentransport-Disponent" ist oder Inhaber
eines Diplomes als „Betriebsleiter im Strassentransport" oder Inhaber
einer ausländischen Lizenz ist.
Weiter gibt es Berufsausbildungen und Weiterbildungen, die von
gewissen Fächern befreien.
Welche Fächer werden denn geprüft?
Eine ganze Reihe: Obligationenrecht, Handels-, Schuldbetreibungs-
und Konkursrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, kaufmännische und
finanzielle Führung, Zugang zum Markt, technische Normen und
technischer Betrieb, Sicherheit im Strassenverkehr.
Dann ist die Lizenz also eine anspruchsvolle Sache. Wer
unterstützt die Transporteure bei der Umsetzung dieser neuen
Vorschriften?
SU) Es gibt eine Trägerschaft, bestehen aus den Verbänden ASTAG
Schweizerischer Nutzfahrzeugverband, Les Routiers Suisses und dem
Verband öffentlicher Verkehr VöV. Diese Trägerschaft bietet
Vorbereitungskurse zur Prüfung an und führt die Prüfungen im Auftrag
des Bundes durch.
Was kostet das alles?
SU) Für die Vorbereitungskurse gelten für Mitglieder der
Trägerschaft Tagesansätze von CHF 290.-. Die Gebühren für die Prüfung
setzen sich aus einer Grundgebühr von CHF 200.- plus CHF 30.- je
Prüfungsfach zusammen. Für das Ausfertigen der Lizenz muss ein Betrag
von CHF 800.- erbracht werden. Zuzüglich kommen Kosten für
Lizenzkopien und Schreibgebühren.
Was muss man als Transportunternehmer konkret tun?
SU) Wer international tätig ist, muss sofort beim Bundesamt für
Verkehr eine Lizenz beantragen. Wer ausschliesslich national fährt,
hat noch etwas Zeit, er muss die Lizenz spätestens bis zum 31.12.2003
erworben haben.

Kontakt:

Trägerschaft Berufszulassung Strassentransport
c/o ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Weissenbühlweg 3
3000 Bern 14

Beat Keiser
Mediensprecher ASTAG
Tel. +41/31-370-85-85