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1. August: Feuerwerk - aber ohne Feuerwehr!

 
 Quelle: BFB / CIPI
Bildunterschrift:
Brandgefahr Nr. 1: 1. August

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23.07.2002 – 11:46  BFB / CIPI    [newsroom]

Bern (ots) -

Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Das Abbrennen von Raketen, Vulkanen, Krachern,
bengalischen Zündhölzern und anderem Feuerwerk begeistert immer
wieder. Entsprechend werden jedes Jahr am 1. August für viele
Millionen Franken Feuerwerkskörper gezündet. Unkorrektes und
unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk führt jährlich in der Schweiz
zu schweren Unfällen und Bränden. Bei rund 250 Bränden entsteht ein
Sachschaden von 3,5 Millionen Franken. Besonders Kinder und
Jugendliche sind sich der Gefahren oft nicht bewusst.
Für einen unfallfreien Festtag geben die Beratungsstelle für
Brandverhütung BfB und die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu
gemeinsam mit den Herstellern und Verteilern von Feuerwerk bezüglich
dem Umgang mit Feuerwerk nachstehende Empfehlungen ab:
- Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der
einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
  • Vermeiden Sie jegliches Rauchen in der Nähe von Feuerwerk, besonders an Verkaufständen.
  • Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht. Beachten Sie die Hinweise sorgfältig.
  • Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
  • Vermeiden Sie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen.
  • Schützen Sie Gebäude, indem Sie Fenster schliessen und Sonnenstoren hochziehen.
  • Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab.
  • Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf dem Festplatz vor Funkenwurf.
  • Kleine Raketen können aus gut verankerten Flaschen gestartet werden, grössere nur aus Abschuss-Stäben oder -Rohren. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich frühestens nach 5 Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Geben Sie den "Blindgänger" dem Verkaufsgeschäft zurück.
  • 1. August-Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen zu beaufsichtigen.

Kontakt:

Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Postfach 8576
3001 Bern

BfB
Postfach 8576
3001 Bern
Tel. +41/31/320'22'20
Fax +41/31/320'22'99
mailto: mail@bfb-cipi.ch

bfu
Postfach
3001 Bern
Tel. +41/31/390'22'22
Fax +41/31/390'22'30
mailto: info@bfu.ch
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