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1. August: Mehr Spass ohne Feuerwehr!

26.07.2001 – 08:56 

Bern (ots) -

Das Abbrennen von Raketen, Vulkanen, Krachern,
bengalischen Zündhölzern und anderem Feuerwerk begeistert immer
wieder. Entsprechend werden jedes Jahr am 1. August für viele
Millionen Franken Feuerwerkskörper gezündet. Unkorrektes und
unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk führt jährlich in der Schweiz
zu schweren Unfällen und rund 300 Bränden mit einem Sachschaden von
3,5 Millionen Franken. Besonders Kinder und Jugendliche sind sich der
Gefahren oft nicht bewusst.
Für ungetrübte Festfreuden geben die Beratungsstelle für
Brandverhütung BfB und die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu
gemeinsam mit den Herstellern und Verteilern von Feuerwerk bezüglich
dem Umgang mit Feuerwerk nachstehende Empfehlungen ab:
  • Das Rauchverbot in Verkaufslokalen und bei Verkaufsständen mit Feuerwerk ist unbedingt einzuhalten.
  • Die Gebrauchsanweisung für das Feuerwerk ist vor dem Abbrennen zu lesen und die Hinweise sind strikte zu befolgen.
  • Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.
  • Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen abgebrannt werden.
  • l. August-Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen zu beaufsichtigen.
  • Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde eingesteckt werden.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach fünf Minuten nähern.
  • Fenster und Türen schliessen, damit sich keine Raketen in Wohnungen oder Gebäude "verirren" können.
Bei der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB, Postfach 8576,
3001 Bern) kann weiteres Informationsmaterial (Faltblatt "Feuerwerk"
und Flyer) bezogen werden.

Kontakt:

BfB
Postfach 8576
3001 Bern
Tel. +41 31 320 22 20
Fax +41 31 320 22 99
E-Mail: mail@bfb-cipi.ch

bfu
Postfach
3001 BernT
Tel. +41 31 390 22 22
Fax +41 31 390 22 30
E-Mail: info@bfu.ch
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