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Schweizerischer Baumeisterverband legt Unia und Syna Vereinbarung zur Sicherung des LMV vor

23.06.2015 – 11:31 

Zürich (ots) -

6000 Franken Durchschnittslohn (x13), Frühpensionierung mit 60 Jahren, 5 bis 6 Wochen Ferien, 40,5-Stunden-Woche (Jahresarbeitszeit), 720 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit: Die Gewerkschaften müssen nur noch unterschreiben, wenn sie diese Topbedingungen für die Arbeiter im Bauhauptgewerbe auch nächstes Jahr noch wollen. Der Schweizerische Baumeisterverband hat der Unia und der Syna heute eine entsprechende Vereinbarung für die Verlängerung des Landesmantelvertrags (LMV) zugestellt. Dies, um 2016 unter allen Umständen einen vertragslosen Zustand zu verhindern und zu vermeiden, dass die Bauarbeiter unter den Folgen der ideologischen Machtspiele der Gewerkschaften leiden müssen.

Am 15. Juni waren der SBV, die Allianz Bau und die Gewerkschaften Unia und Syna mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zusammengekommen, um eine Einigung in den strittigen Fragen rund um die Vollzugsverbesserung des Landesmantelvertrags (LMV) Bau zu erreichen. Die Beschlüsse dieses Treffens wurden in einer Protokollnotiz festgehalten. Dieser haben der SBV und das seco zugestimmt, nicht aber die Unia, wie sie gestern (22.6.) dem SBV und dem seco mitgeteilt hat. Damit sind die Voraussetzungen für Gespräche oder sogar Verhandlungen zwischen dem SBV und der Unia weiterhin nicht gegeben.

Um einen deswegen möglicherweise entstehenden vertragslosen Zustand zu verhindern, bietet der SBV Hand zu einer Verlängerung des bestehenden LMV bis Ende 2016. Eine entsprechende Vereinbarung hat der SBV heute (23.6.) der Unia zugestellt. Die Vereinbarung bestimmt, dass der Ende 2015 auslaufende Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe um ein Jahr unverändert verlängert wird. Unterschreiben die Gewerkschaften, dann ist der Fortbestand des arbeitnehmerfreundlichsten GAV der Schweiz definitiv gesichert.

Dies ist für die Baumeister alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Die konjunkturellen Aussichten verdüstern sich, in einigen Branchen werden sogar Kurzarbeit eingeführt und Löhne gekürzt. Im Vergleich dazu ist die Fortführung des LMV eine ausgesprochen grosszügige und für die Unternehmer auch teure Lösung. Der LMV schreibt für das Bauhauptgewerbe Mindestlöhne vor, die deutlich über jenen der meisten andern handwerklichen Branchen liegen. So verdient ein Maurer mit abgeschlossener Berufslehre monatlich minimal 5500 Franken und ein ungelernter Hilfsarbeiter 4500 Franken. Die effektiv bezahlten Löhne liegen für Maurer und Strassenbauer im Schnitt bei 6000 Franken und für Ungelernte bei 4900 Franken. Hinzu kommen der 13. Monatslohn, fünf Wochen Ferien (für über 50jährige sechs Wochen), acht bezahlte Feiertage, die 40,5-Stunden-Woche (Jahresarbeitszeit), 720 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine schweizweit einzigartig arbeitnehmerfreundliche Frühpensionierung. Der Durchschnittslohn des gesamten Baustellenpersonals liegt bei 6000 Franken. Dies entspricht in etwa dem mittleren Lohn in der Schweiz.

Baumeister haben kein Interesse an Lohndumping

Für den Schweizerischen Baumeisterverband ist völlig unverständlich, weshalb die Gewerkschaft Unia das Bauhauptgewerbe, das solch soziale Arbeitsbedingungen bietet, immer wieder verbal durch den Dreck zieht und die Baumeister über die Medien pauschal als Lohndrücker und sogar als "Betrüger" diffamiert. Dabei leiden die Bauhauptunternehmer ebenso sehr unter Firmen, die versuchen, sich mit illegalen Dumpinglöhnen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. An der Aufdeckung solcher Fälle haben die Baumeister grosses Interesse.

Gewerkschaft Unia verweigert korrekte LMV-Kontrolle

Doch ausgerechnet bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen stellt sich die Unia quer. Anstatt wie im sozialpartnerschaftlichen LMV vorgesehen, die Einhaltung des Vertrags gemeinsam mit den Arbeitgebervertretern zu kontrollieren, erstellt sie im Stil einer kommerziellen Beratungsfirma für eine grosse Generalunternehmung sogenannte "Risikoanalysen" von Subunternehmern und lässt sich dafür bezahlen. Abgesehen davon, dass die gekauften Kontrollbescheinigungen ohne jeglichen rechtlichen Wert sind, verhindert die Unia mit ihrer "Fachstelle Risikoanalyse" den sozialpartnerschaftlich und rechtsstaatlich korrekten Vollzug des Landesmantelvertrags LMV, wie der Zürcher Rechtsprofessor Urs Saxer unlängst in einem Gutachten festgestellt hat. Damit die Bauarbeiter nicht unter den Folgen der ideologischen Machtspiele der Gewerkschaften leiden, bietet der SBV die Verlängerung des bestehenden LMV bis Ende 2016 an.

Kontakt:

Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/226'19'64
E-Mail: gllardi@baumeister.ch

Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch

Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch