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Schweizerischer Baumeisterverband: Pragmatischer Vorschlag für Zweitwohnungsgeset

27.06.2013 – 17:00 

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Baumeisterverband erachtet den bundesrätlichen Entwurf für ein Zweitwohnungsgesetz als pragmatisch und lösungsorientiert. In der Vernehmlassung sind aber noch erhebliche Verbesserungen vorzunehmen.

Das Leiturteil des Bundesgerichts vom 22. Mai 2013 hat klar gemacht, wie dringend nötig ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative ist. Der am Donnerstag vom Bundesrat verabschiedete Entwurf bietet hierzu eine taugliche, wenn auch nicht völlig zufriedenstellende Grundlage.

Für den Schweizerischen Baumeisterverband ist zentral, dass altrechtliche Wohnungen vom Geltungsbereich der neuen Zweitwohnungsbestimmungen ausgenommen werden. Dies gebietet die verfassungsmässige Besitzstandgarantie. Die diesem Grundsatz zuwiderlaufende alternative Artikel-Variante im Gesetzesentwurf kommt für den Baumeisterverband keinesfalls in Frage.

Positiv wertet der Baumeisterverband die Zulassung von Zweitwohnungen, die von Privaten auf anerkannten Plattformen zur Vermietung angeboten werden. Für das Berggebiet und den Tourismus enorm wichtig ist auch die - zumindest beschränkt zugelassene - Querfinanzierung von Hotels über Appartementwohnungen. Damit wird die Weiterentwicklung in Richtung neuer Tourismusformen nicht eingeschränkt.

Andere Vorschläge, so die Ersatzabgabe für aus triftigen Gründen nicht bestimmungsgemäss genutzte Wohnungen, erachtet der Baumeisterverband als untauglich. Weit bedeutsamer wäre es, den durch das Zweitwohnungsgesetz entstehenden Wertzerfall für Wohnungen und Grundstücke im Berggebiet aufzufangen. Bestimmungen, die in diese Richtung zielen, sucht man im Entwurf aber vergeblich.

Kontakt:

Martin A. Senn
Vizedirektor SBV, Leiter Politik + Kommunikation
Tel. 044 258 82 60
Mobile: 079 301 84 68
E-Mail: msenn@baumeister.ch