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Schweizerischer Baumeisterverband: Kartellgesetz-Revision - Schiesst sich der Bund ins eigene Bein?

14.06.2013 – 08:49 

Zürich (ots) -

Wer soll das begreifen: Die SBB vergeben die Hälfte ihres Bauvolumens an Arbeitsgemeinschaften, das Bundesamt für Strassen sogar deutlich mehr. Trotzdem will der Bundesrat mit der laufenden Revision des Kartellgesetzes die Arbeitsgemeinschaften als Kartellabsprachen verbieten.

Gemäss der NZZ vom Donnerstag sind Arbeitsgemeinschaften bei öffentlichen Infrastrukturarbeiten ein weit verbreitetes Geschäftsmodell. Von den SBB und dem Bundesamt für Strassen (Astra) werden die Projekte sehr oft so ausgeschrieben, dass sie faktisch nur von Arbeitsgemeinschaften übernommen werden können. Die NZZ erwähnt als Beispiel das Astra-Bauvorhaben «Mositunnel, Sicherheitsstollen und Tunnelzentralen, N04 Brunnen, SZ», mit einer Baudauer von zweieinhalb Jahren.

Die SBB vergeben laut eigenen Angaben zwischen 2010 und 2012 46 Prozent ihres Volumens für Baumeisterarbeiten an Arbeitsgemeinschaften; das sind 986 Millionen Franken von insgesamt 2,145 Milliarden Franken. Das Astra vergab in der gleichen Zeitspanne sogar sämtliche Aufträge über 50 Millionen Franken an Arbeitsgemeinschaften. Und auch ab Volumen von 10 Millionen Franken gingen immer noch drei Viertel der Aufträge an Arbeitsgemeinschaften.

Unter Fachleuten ist denn auch unumstritten, dass Arbeitsgemeinschaften volkswirtschaftlich wertvolle, wettbewerbsfördernde Geschäftsformen sind. Nicht nur unter Grossfirmen, kleinere Firmen können auf diesem Weg Klumpenrisiken vermeiden, die durch die alleinigen Übernahme von grossen Aufträgen entstehen. So behalten sie auch im Fall von Bau-Verzögerungen oder anderen Unwägbarkeiten jederzeit ihre Handlungsfähigkeit, was für den Bauherrn besonders wichtig ist.

Wieso der Bundesrat mit der Revision des Kartellgesetzes dieses wertvolle Geschäftsmodell mit der Einführung eines Teilkartellverbots massiv behindern, ja sogar weitgehend verbieten will, ist für den Schweizerischen Baumeisterverband völlig unverständlich. Der Baumeisterverband hofft deshalb, dass die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats bei ihrer nächsten Beratung das Teilkartellverbot aus der Revision des Kartellgesetzes streicht.

Kontakt:

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E-Mail: hbuetikofer@baumeister.ch

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Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
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