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Baumeisterverband: Erfreuliche Aufnahmefähigkeit des Schweizer Baugewerbes

11.06.2013 – 12:53 

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Baumeisterverband nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom jüngsten Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. Der Bericht bestätigt, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe durch die paritätischen Kommissionen intensiv kontrolliert werden. Das ist entscheidend, da die strikte Einhaltung des Landesmantelvertrags (LMV) für alle Bauunternehmer gleich lange Spiesse im Markt schafft. Mit Mindestlöhnen von 4800 Franken für einen Hilfsarbeiter, 5770 für einen Facharbeiter und knapp 6000 Franken für einen ausgebildeten Maurer ist der LMV einer der arbeitnehmerfreundlichsten GAV der Schweiz*.

Klar zeigt der Bericht auch die Anziehungskraft der Schweizer Bauwirtschaft für Arbeitnehmende aus der EU. Erwähnt wird eine Zunahme der entsandten Arbeitskräfte auf 2,5 Prozent am gesamten Beschäftigungsvolumen im Schweizer Baugewerbe. Dies verwundert nicht, leiden doch einige EU-Länder unter teils vernichtenden Immobilienkrisen. In Spanien beispielsweise ist das Bauvolumen seit 2007 von rund 200 Milliarden Euro auf 80 Milliarden zusammengekracht, in Portugal von 20 auf 13 Milliarden - und ein Ende der Krise ist noch nicht in Sicht. Zum Vergleich: In der Schweiz hat in der erwähnten Zeitspanne die Bautätigkeit um ungefähr 15 Prozent zugenommen. Damit war und ist die Bauwirtschaft eine wertvolle Konjunkturstütze.

Südeuropäer sind traditionell eine wichtige Stütze des Schweizer Bauhauptgewerbes. Mit einem Anteil von 28,4 Prozent stellen die Portugiesen den grössten Anteil, gefolgt von den Italienern mit 12,2 Prozent, den Deutschen mit 4,4 Prozent und den Spaniern mit 3,2 Prozent. Insgesamt stammen rund 53 Prozent der Arbeitskräfte des Bauhauptgewerbes aus der EU. Der Anteil der Schweizer liegt seit Jahren bei rund 37 Prozent. Die übrigen Arbeitskräfte stammen aus verschiedensten Nicht-EU-Ländern, allen voran den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

*Löhne in 12 Monatszahlungen. Hinzu kommen beim LMV für jeden Arbeitnehmenden eine Frühpensionierung mit 60 Jahren sowie sechs Wochen Ferien für 50-Jährige oder ältere und unter 20-Jährige.

Kontakt:

Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch