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Baumeisterverband erstaunt über Bundesratsentscheid zur Ventilklausel: Rückkehr des Saisonnierstatut über die Hintertreppe

24.04.2013 – 17:30 

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Baumeisterverband wundert sich über den Entscheid des Bundesrats zur Ventilklausel. Die Beschränkung der Kontingentierung auf Daueraufenthalter (Bewilligung B) schränkt die Einwanderung nicht ein, sondern verlagert sie höchstens auf Kurzaufenthalter (Bewilligung L). In der Praxis läuft dies auf eine Art Wiedereinführung des Saisonnierstatuts hinaus. Dadurch wird lediglich der administrative Aufwand für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht.

Mit der Auslösung der Ventilklausel für die EU-17-Staaten, sofern sie denn zustande kommt, wird das bewährte System zur Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte umgekrempelt, ohne dass die Einwanderung spürbar gebremst wird. Getroffen werden die zahlreichen Branchen, die auf einen unkomplizierten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt angewiesen sind. So auch das Bauhauptgewerbe, wo über 60 Prozent der Beschäftigten aus dem Ausland stammen. Dass der bundesrätliche Entscheid mehr mit Psychologie als mit realer Wirkung zu tun hat, zeigt sich daran, dass der Ausländeranteil im Bauhauptgewerbe seit Einführung der Personenzügigkeit insgesamt nicht zugenommen hat.

Der Baumeisterverband versteht das Unbehagen weiter Bevölkerungskreise gegenüber dem freien Personenverkehr. Aber mit der Auslösung der Ventilklausel wird eine Abbremsung der Einwanderung nur vorgegaukelt. Denn die Kontingentierung kann nur bis Mai 2014 erlassen werden. Zahlenmässig liegt sie aufgrund der Berechnungsvorschriften nur minim tiefer als die ohnehin zu erwartende Einwanderung. Und mit dem Ausweichen auf kurzfristigere Aufenthaltsbewilligungen können die Kontingente umgangen werden.

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