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Kommentar zum EuGH-Urteil zu europäischen Sozialleistungen:

11.11.2014 – 17:09 

Berlin (ots) -

Die viel spannendere Frage ist, ob Deutschland auch arbeitsuchenden EU-Ausländern pauschal Hartz IV verweigern darf? Ein solcher Fall ist derzeit beim EuGH anhängig. Eine Gerichtssprecherin stellte schon mal klar, dass das Urteil nicht automatisch auf arbeitsuchende EU-Bürger übertragbar sei. Die CSU sollte sich nicht zu früh über die heutige Entscheidung freuen.

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