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Zum EuGH-Gutachten über Hartz IV-Leistungen:
Berlin (ots) -
Der EuGH wird in den kommenden Monaten genau über diesen Fall entscheiden und sich dann grundsätzlich zur Frage äußern müssen, ob die pauschale deutsche Ausschlussklausel auch dann mit dem EU-Recht vereinbar ist. Angesichts der emotional geführten Debatte um den angeblichen Sozialtourismus ist es vielleicht ganz gut, dass es vor der Europawahl kein Grundsatzurteil dazu gibt.
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