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Zur Einigung über die Oppositionsrechte im Deutschen Bundestag:

02.04.2014 – 17:01 

Berlin (ots) -

Aber warum weigern sich Union und SPD, durch eine Änderung des Grundgesetzes der Opposition die Möglichkeit der Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht zu geben? Mit dieser Klage sollen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes beseitigt werden. Es handelt sich also um kein Minderheitenrecht, sondern um ein vielfach erfolgreich erprobtes Mittel der Verfassungshygiene. Dieses Mittel der Minderheit zu verweigern, zeugt von einem falschen Selbstbewusstsein der Mehrheit.

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