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Presseinformation Herbert Grönemeyer

22.12.2014 – 16:22 

Berlin (ots) -

Als Presseanwalt von Herbert Grönemeyer nehme ich zu der aktuellen Berichterstattung, wonach Herr Grönemeyer einen Pressefotografen geschlagen haben soll, wie folgt Stellung:

Zunächst einmal bleibt bei der Berichterstattung unerwähnt, dass Fotografen unseren Mandanten und seine Familie zuvor in einem rein privaten Moment am Flughafen massiv verfolgt und bedrängt haben. Herr Grönemeyer hat mehrfach darum gebeten, dass Filmen bzw. Fotografieren zu unterlassen. Dennoch ließen die genannten Personen hiervon nicht ab. Nach geltendem Recht in Deutschland müssen es auch Prominente nicht dulden, dass Fotos aus ihrem Privatleben oder im privaten Alltag veröffentlicht und verbreitet werden. Allein um diesem vorzubeugen hat Herr Grönemeyer sodann selber versucht, die Fotografen körperlich wegzudrängen, um sie vom weiteren Fotografieren abzuhalten. Wir widersprechen aber ausdrücklich einer Darstellung, wonach unser Mandant mit seinen Händen Fotografen "geschlagen" haben soll. Vielmehr macht dieser Fall erneut deutlich, mit welcher Aggressivität Fotografen/Paparazzi in Deutschland trotz des oben geschilderten geltenden Rechts vorgehen, so dass die Beteiligten sich hiergegen oftmals nur noch selbst zur Wehr setzen können.

Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt

Kontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 88 00 150
Fax : 030 88 00 15 55