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Film "Contergan" weiter frei - Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge von Grünenthal und Schulte-Hillen ab -

05.09.2007 – 12:36 

Köln/Karlsruhe, 5.9.2007 (ots) -

Der Film "Contergan" ist weiter
frei und kann wie geplant am 07. und 08. November 2007 ausgestrahlt 
werden. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Eilanträge der 
Pharmafirma Grünenthal und Karl Hermann Schulte-Hillens auf 
vorläufige Untersagung der Ausstrahlung des von der Kölner 
Produktionsfirma Zeitsprung und WDR produzierten Fernsehfilms 
"Contergan" abgelehnt. Es legte bei seiner Entscheidung die Würdigung
des OLG Hamburg zugrunde, wonach die Ausstrahlung des Films die von 
den Beschwerdeführern befürchtete schwerwiegende Beeinträchtigung 
ihres Persönlichkeitsrechts nicht bewirken kann. Rechtsmittel gegen 
diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nicht. Die 
Ausstrahlung des Films kann damit nicht mehr verhindert werden.
WDR-Intendantin Monika Piel: "Das Bundesverfassungsgericht in 
Karlsruhe stützt seine Entscheidung maßgeblich auf den hohen 
Stellenwert der Rundfunkfreiheit. Dabei unterstreicht es, dass die 
Aufbereitung zeitgeschichtlicher Ereignisse - egal in welcher Form - 
von zentraler publizistischer Bedeutung ist. Wir werden mit dem Film 
wie mit den begleitenden Dokumentationen den 50. Jahrestag  der 
Markteinführung von Contergan in unseren Programmen begleiten und 
dabei insbesondere die Betroffenen und ihre Schicksale in den 
Mittelpunkt stellen."
"Ein großer Schritt für Zeitsprung, ein noch größerer Schritt für 
die Contergangeschädigten und alle Filmschaffenden in Deutschland", 
freut sich Produzent und Zeitsprung Geschäftsführer Michael 
Souvignier.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Barbara Feiereis, WDR-Pressestelle, Tel. 0221-220.2705,
barbara.feiereis@wdr.de
Michael Pauser, Zeitsprung, Tel. 0221-94980234