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Media Service: Bundesanwaltschaft droht Schlappe im Fall «Bank Hottinger»

19.06.2019 – 16:00 

Zürich (ots) -

Dem Verfahren der Bundesanwaltschaft (BA) gegen die konkursite Zürcher Privatbank Hottinger droht die Verjährung. Dies schreibt die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe. So hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Haftungsklage gegen Hottinger jüngst an die BA zurückgewiesen. Nebst Dokumentationsmängeln machte die zuständige Richterin geltend, dass jene Straftaten, auf die sich die BA in ihrer Klage abstützte, noch gar nicht «Gegenstand einer endgültigen Verurteilung» seien.

Bei der mutmasslichen Anlasstat handelt es sich um Geldwäsche. Ein damaliger Compliance Officer der Bank soll im 2012 mehrere Transaktionen gebilligt haben, deren Gelder möglicherweise von einem Betrugsfall herrührten. Die fraglichen Überweisungen werden bis im Herbst verjährt sein, womit auch die Grundlage für die Haftungsklage hinfällig würde.

Im Mai letzten Jahres erliess der verfahrensführende Bundesstaatsanwalt Stefano Herold gegen die Bank einen Strafbefehl mit einer Busse über 500'000 Franken. Hottinger rekurrierte gegen Strafbefehl, worauf die BA im Herbst vor Bundesstrafgericht Haftungsklage gegen die Bank erhob. Im 2015 hatte die Finanzmarktaufsicht den Konkurs über die Bank eröffnet, da dem Finanzinstitut eine Überschuldung drohte. Seither befindet sich das Finanzinstitut in Liquidation.

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