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Schutz vor dem Passivrauchen: GastroSuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrates

04.10.2007 – 14:15 

Zürich (ots) -

GastroSuisse begrüsst den Entscheid des
Nationalrates in der Frage des Schutzes vor dem Passivrauchen. Die
Zustimmung zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes ist ein weiterer
wichtiger Schritt in Richtung einer durch das Parlament zu
verabschiedenden nationalen Regelung.
Mit seinem Entscheid auch für die beiden Minderheitsanträge für
bediente Fumoirs und eigentliche Raucherbetriebe gibt der Nationalrat
ein klares Signal gegen eine Regelung über das Arbeitsgesetz, die
nicht praktikabel wäre. Durch die Zustimmung der grossen Kammer zu
einer schweizweit gültigen einheitlichen Regelung werden kantonale
Regelungen überflüssig, was für das Tourismusland Schweiz von grosser
Bedeutung ist.
GastroSuisse wird sich unverändert auch im Ständerat dafür
einsetzen, dass das neue Gesetz den begründeten Interessen des
Gastgewerbes gerecht wird und branchenverträglich ausfällt. Ziel ist
weiterhin ein umfassender Passivrauchschutz auf Basis einer
praktikablen und für alle Gastronomieformen gültigen nationalen
Lösung.
Die vorliegende Medien-Information ist unter www.gastrosuisse.ch
elektronisch verfügbar.

Kontakt:

Brigitte Meier-Schmid
Marketing und Kommunikation
Tel.: +41/44/377'53'53
Fax: +41/44/377'55'82
E-Mail: maco@gastrosuisse.ch