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SVV: Erhöhung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt

01.09.2004 – 11:12 

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist
über den heutigen Entscheid des Bundesrates sehr enttäuscht, den
Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2005 auf
2,5% zu erhöhen. Diese Erhöhung ist ein politischer Entscheid und
entspricht nicht den wirtschaftlichen Realitäten im BVG-Geschäft. Dem
Aspekt der Sicherheit wird damit nicht Rechnung getragen.
Aufgrund des Ausmasses der bestehenden Unterdeckungen bei
Pensionskassen und der eingeschränkten Risikofähigkeit zahlreicher
Vorsorgeeinrichtungen hatte die den Bundesrat beratende
BVG-Kommission die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes von
2.25% für das Jahr 2005 empfohlen. Dass der Bundesrat der Kommission
nicht gefolgt ist, ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft
unverständlich.
Die Festlegung des Mindestzinssatzes muss dringend entpolitisiert
werden. Der SVV fordert seit längerer Zeit eine Formel für dessen
Bestimmung. Gemäss dem SVV-Modell für einen anlagetechnisch
abbildbaren, planbaren und wirtschaftlich tragfähigen Mindestzins
sollte der Satz 60% des rollenden Durchschnitts der 10jährigen
Bundesobligationen betragen. Gemäss diesem Modell resultiert aktuell
ein Satz von 2,1%.
Das SVV-Modell schafft die Voraussetzungen dafür, dass die
Rentenansprüche der Versicherten jederzeit zu 100% gedeckt werden
können. Anderseits besteht ein vernünftiger Spielraum für
risikoreichere Anlagen. Die allfällig höhere Rendite fliesst gemäss
den neuen Bestimmungen über die Überschussbeteiligung (Legal Quote)
zu mindestens 90% an die Versicherten.
Der SVV fordert im Weiteren, dass der Mindestzinssatz künftig
spätestens per Ende März für das kommende Jahr festgelegt wird. Damit
wird sichergestellt, dass die Versicherten rechtzeitig vor dem
geschäftsüblichen Kündigungstermin von Mitte Jahr über das künftige
Leistungsangebot informiert werden können.
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf www.svv.ch.

Kontakt:

Schweizerischer Versicherungsverband
Telefon: +41/1/208'28'28
Telefax: +41/1/208'28'14
E-Mail: info@svv.ch
Internet: http://www.svv.ch