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Wettbewerbskommission verzichtet auf eine Untersuchung im Gasmarkt

03.01.2014 – 10:00 

Zürich (ots) -

Die Schweizer Erdgas-Wirtschaft ist erfreut, dass die Wettbewerbskommission (WEKO) die Vorabklärungen über die Verbändevereinbarung der Branche mit der Industrie abschliesst, ohne eine Untersuchung einzuleiten. Die Gaswirtschaft erachtet es als zentral, dass der Bund nun so rasch wie möglich Rechtssicherheit schafft.

Die Verbändevereinbarung wurde von der Gaswirtschaft mit Industrievertretern und unter Beizug des Bundesamts für Energie auf freiwilliger Basis ausgearbeitet. Sie regelt den Netzzugang für Dritte und ermöglicht es seit Anfang Oktober 2012 Grosskunden, Erdgas bei Dritten zu beschaffen und an ihren Produktionsstandort durchzuleiten. Die aktuelle Zutrittsschwelle für den Netzzugang soll schrittweise reduziert werden. Auf Initiative der Gaswirtschaft hin hat die Weko die Verbändevereinbarung nun geprüft und die Vorabklärung abgeschlossen, ohne eine Untersuchung einzuleiten. Sie behält sich aber vor, Einzelfälle auf allenfalls diskriminierende Wirkung zu überprüfen.

Die Gaswirtschaft begrüsst den Abschluss der Vorabklärungen. Gleichzeitig bedauert sie diese Einzelfallperspektive, da damit weiterhin keine Rechtssicherheit herrscht und ein Sanktionsrisiko besteht. Sie hatte die wirtschaftlichen und technischen Gründe für den schrittweisen Weg der Öffnung, so wie dies auch im europäischen Gasmarkt der Fall ist, eingehend dargelegt. Die Schweizer Erdgas-Wirtschaft ist an langfristige Verträge gebunden, die sie abgeschlossen hatte, um die Versorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten. Zudem müssen für eine Marktöffnung die Prozesse vereinheitlicht werden, damit ein unterbruchsfreier Betrieb garantiert ist.

Mit dem Entscheid der WEKO, künftig Einzelfälle zu beurteilen, stellt sich die Frage, ob Rechtssicherheit ohne eine gesetzliche Regelung geschaffen werden kann. Dieser Weg wurde auch beim Strom gewählt. Es wird nun Aufgabe des zuständigen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sein, möglichst rasch die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, eine praxisnahe Lösung zu erarbeiten und umzusetzen, die das Sanktionsrisiko eliminiert.

Kontakt:

Dr. Christoph Stutz
Leiter Verhandlungsdelegation Erdgas-Wirtschaft und VRP Swissgas,
Telefon +41 61 560 69 90
christoph.stutz@magnet.ch