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EANS-Adhoc: Lenzing AG / Außerordentliche Hauptversammlung genehmigt Aktiensplit und Vorratsbeschlüsse für Kapitalmaßnahmen

10.12.2010 – 16:08 
  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
10.12.2010
Die außerordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG hat heute 
einstimmig einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 7 beschlossen. 
Weiters haben die Aktionäre mehrheitlich mit 99,9% die Einräumung 
eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe von neuen Aktien gegen Bar- 
oder Sacheinlage und eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen, jeweils mit der Ermächtigung des 
Vorstands, die Bezugsrechte der Aktionäre unter bestimmten 
Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, 
beschlossen.
Mit dem Aktiensplit wird ein seit vielen Jahren an das Unternehmen 
herangetragener Wunsch erfüllt, die Lenzing-Aktie leichter handelbar 
zu machen. Die Vorratsbeschlüsse für Kapitalmaßnahmen (d.h. das 
genehmigte und das bedingte Kapital) bieten der Lenzing AG künftig 
weitgehende Flexibilität zur Unterstützung des weiteren 
Unternehmenswachstums.

Rückfragehinweis:

Lenzing AG
Mag. Angelika Guldt
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mailto:a.guldt@lenzing.com

Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
WKN: 852927
Index: WBI
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel