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Krankenversicherer wehren sich gegen Kosten treibenden Vertrag mit den Berner Privatspitälern

24.02.2005 – 10:56 

Bern (ots) -

Die Krankenversicherer KPT, diejenigen der Groupe
Mutuel, die Concordia, Assura, Atupri Supra, Hotela und Kolping,
welche zusammen einen Viertel der Versicherten im Kanton Bern
vertreten, schliessen sich dem von santésuisse Bern und dem Verband
Privatspitäler Bern VPSB ausgehandelten Vertrag für das Jahr 2005
nicht an. Dieser regelt die Vergütung aus der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung an die Kosten für Spitalaufenthalte auf der
allgemeinen Abteilung in Privatspitälern. Die darin festgelegten
Tarife haben eine unzumutbare Prämienerhöhung für die Versicherten im
Kanton Bern zur Folge. Zudem verletzt der Vertrag die gesetzlichen
Bestimmungen. Die Krankenversicherer verlangen deshalb einen neuen
Tarif, der die Grundversicherung weniger belastet. Für die
Versicherten entstehen aus diesem Vorgehen keine Nachteile, da die
Leistungsvergütung geregelt ist.
Bis Ende 2003 waren die Aufenthalts-, Pflege- und
Behandlungskosten auf der allgemeinen Abteilung in einem Privatspital
nur dann vollständig gedeckt, wenn eine entsprechende
Zusatzversicherung vorhanden war. Für das Jahr 2004 wurde ein Vertrag
zwischen den Krankenversicherern und den Berner Privatspitälern
vereinbart, der die volle Kostendeckung aus der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung vorsieht. Aus dieser Versicherung wird bei
den Privatspitälern somit auch der so genannte Sockelbeitrag
finanziert, der bei den öffentlichen Spitälern vom Kanton geleistet
wird. Rückblickend stellen die Krankenversicherer fest, dass im
Kanton Bern die Spitalkosten pro Tag in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) im letzten Jahr um mehr als 50 %
gestiegen sind. Bei den Privatspitälern kostet ein aus der OKP
bezahlter Spitaltag heute mehr als das Dreifache gegenüber 2003.
Im Interesse der Prämien zahlenden Versicherten
Für 2005 haben santésuisse Bern und der Verband Privatspitäler
Bern VPSB auf der Basis des vom Preisüberwacher beanstandeten und in
der Folge von der Kantonsregierung nicht genehmigten Vertrags aus dem
Jahr 2004, einen neuen Tarif unterzeichnet. Obwohl dieser nur eine
marginale Änderung vorsieht, wurde er Ende Januar vom Berner
Regierungsrat genehmigt. Es ist abzusehen, dass die obligatorische
Krankenpflegeversicherung mit diesem Tarifvertrag weiterhin
unverhältnismässig belastet wird. Zudem stellen die
Krankenversicherer fest, dass dieser Vertrag nicht gesetzeskonform
ist. Aus diesen Gründen haben sie sich entschieden, diesen nicht zu
unterzeichen. Im Interesse der Versicherten, die letztlich höhere
Prämien werden bezahlen müssen, soll eine bessere Lösung gefunden
werden.
Keine Nachteile für die Versicherten
Bis ein neuer Vertrag vorliegt, sind die Berner Privatspitäler mit
Leistungsauftrag des Kantons gemäss Gesetz verpflichtet, alle
Versicherten mit Grundversicherung aufzunehmen. Die aufgeführten
Krankenversicherer haben die Leistungsvergütung individuell geregelt,
so dass den Versicherten durch die Neuverhandlungen keine Nachteile
entstehen. Sie können auf die volle Unterstützung ihres
Krankenversicherers zählen.

Kontakt:

KPT
Etienne Habegger
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel. +41/(0)31/330'92'02

Groupe Mutuel
Christian Feldhausen
Kommunikations-Verantwortlicher
Tel. +41/(0)58/758'32'12

Concordia
Louise Leserri
Tel. +41/(0)41/228'02'19

Cosama
René Camenisch
Stv. Direktor
Tel. +41/(0)31/356'62'62

Assura
Fredi Bacchetto
Vizedirektor
Tel. +41/(0)31/556'77'60

Atupri
Josef Faller
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel. +41/(0)31/555'08'28