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Der SGB zur Revision Sanierungsvorschriften/ Nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden!

20.01.2010 – 14:52 

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat heute im Namen einer sogenannten
"erleichterten Sanierung" von insolventen Unternehmen dem Grundsatz 
zugestimmt, dass bei einer Betriebsübernahme künftig die 
Arbeitsverträge nicht mehr automatisch übernommen werden müssen. 
Dieser Entscheid ist stossend, das Parlament muss ihn korrigieren.
In der Wirtschaftskrise häufen sich Firmenpleiten. In einer 
solchen Zeit braucht es einen wirksamen Schutz der Arbeitsplätze. Der
Bundesrat gefährdet jedoch mit seinen Vorschlägen zur Revision des 
Sanierungsrechts zahlreiche Arbeitsplätze. Bei einer 
Unternehmenssanierung soll der Erhalt der Arbeitsplätze an vorderster
Stelle stehen. Es geht nicht an, dass mittels Sanierungen primär der 
Maschinenpark zu Geld gemacht wird oder das Unternehmen filetiert und
dann stückweise verkauft wird. Für den SGB ist es inakzeptabel, dass 
künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt 
werden dürften.
Immerhin hat der Bundesrat die negativen sozialen Auswirkungen 
seiner Ideen anerkannt und schlägt als Gegenmassnahme eine 
Sozialplanpflicht vor. Der SGB fordert schon lange eine gesetzliche 
Sozialplanpflicht. Diese ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso 
nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für 
unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für 
Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene 
Arbeitnehmende da.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund

Doris Bianchi, 076 / 564 67 67 oder 031 / 377 01 13
Ewald Ackermann 031/ 377 01 09