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SGB nach dem Urnengang Die Grundrechte jetzt erst recht schützen

30.11.2009 – 11:35 

Bern (ots) -

Mit dem Ja zum Minarettverbot ist am Wochenende auch
die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) in der 
Minderheit geblieben. Der SGB bedauert dies.
Klar bleibt für den SGB allerdings, dass mit dem Verfassungsverbot 
von Minarettneubauten der Staat neu in die Religionsfreiheit 
eingreift. Solches Sonderrecht stellt die Grundrechte grundsätzlich 
in Frage. Grund- und Menschenrechte sind jedoch nicht verhandelbar. 
Der Staat muss sie respektieren und sie zum Schutz der Menschenwürde 
durchsetzen. Der SGB ist alarmiert und duldet hier keine schleichende
Entwertung. Der SGB bekräftigt deshalb, dass die Gewerkschaften sich 
weiterhin für die Rechte aller Arbeitnehmenden unabhängig ihrer 
Religionszugehörigkeit einsetzen werden. Was sich heute gegen eine 
muslimische Minderheit richtet, kann schon bald die Rechte anderer 
Minderheiten oder gar der Mehrheit gefährden. Deshalb gilt der Schutz
der Grund- und Menschenrechte jetzt erst recht.

Kontakt:

Auskunftspersonen:
Rolf Zimmermann, Sekretariatsleiter SGB, 079 756 89 50
Ewald Ackermann, 031 377 01 09