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SGB-Klage bei der IAO für Schutz der Gewerkschaftsrechte - Bundesrat bleibt stur!

09.07.2009 – 11:08 

Bern (ots) -

Gestern ist das Antwortschreiben des Bundesrates in
Sachen Klage des SGB für effizienten Schutz der Gewerkschaftsrechte 
an die IAO (Internationale Arbeitsorganisation) bekannt geworden. Der
Bundesrat ist, trotz einer ersten Verurteilung durch die IAO und 
deren Forderung, die Missstände zu beseitigen, nicht bereit, 
gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, damit Vertreter/innen der 
Gewerkschaften gegen missbräuchliche Kündigung wirksam geschützt 
werden.
Der SGB wird seine entsprechende Klage, wonach missbräuchlich 
gekündigte Vertreter/innen von Gewerkschaften wieder eingestellt (und
nicht bloss mit höchstens 6 Monatslöhnen abgespiesen) werden können, 
vor den IAO-Instanzen aufrecht erhalten. Er wird alles unternehmen, 
damit die Schweiz erneut von der IAO verurteilt werden wird und er 
wird mit Aktionen dafür sorgen, dass dem Thema auch innenpolitisch 
endlich die gebührende Aufmerksamkeit zukommt.
Der Entscheid des Bundesrates nicht zu handeln ist umso 
bedauerlicher, als sich in letzter Zeit die Zahl missbräuchlicher 
Kündigungen von Gewerkschaftsvertretern häufen. Sozialpartnerschaft, 
die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, verlangt aber - vor allem 
in Krisenzeiten - dass Mitglieder von Betriebskommissionen, die sich 
bei Restrukturierungen und ähnlichen Massnahmen besonders exponieren 
müssen, auch besonders geschützt sein müssen. In dieser Hinsicht 
widerspricht der Bundesratsentscheid nicht nur den IAO-Abkommen, die 
die Schweiz unterzeichnet hat. Er ist gleichzeitig ein Votum für 
kastrierte Gewerkschaftsrechte.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Auskünfte:
Jean Christophe Schwaab, 078 / 690 35 09
Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 / 377 01 09