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Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen: Sinnvolles Mischfinanzierungsmodell bringt langfristige Sicherheit

28.03.2007 – 15:13 

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat mit der Annahme der Empfehlungen der
Expertenkommission den richtigen Entscheid gefällt. Eine volle 
Auskapitalisierung aller öffentlich-rechtlicher 
Vorsorgeeinrichtungen wäre nämlich mit untragbaren Kosten verbunden 
und würde die Vorsorgeleistungen und die Arbeitsbedingungen der 
Arbeitnehmenden im öffentlichen Dienst gefährden. Dies gilt umso 
mehr, als eine solche volle Auskapitalisierung für die langfristige 
finanzielle Sicherheit der betroffenen Pensionskassen gar nicht 
nötig ist, wie die Expertenkommission deutlich aufzeigt.
Das Fehlen von bundesrechtlichen Leitplanken hat es möglich gemacht, 
dass öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Vergangenheit mit 
ihren Pensionskassen teilweise fahrlässig umgegangen sind. Mit dazu 
beigetragen hat die ungenügende Trennung der Funktionen von 
Gesetzgeber, Arbeitgeber und Aufsicht.
Das vom Bundesrat unterstützte Modell der Expertenkommission dürfte 
in der Umsetzung zwar auch teilweise zu Härten führen, bringt aber 
Verbesserungen in zahlreichen Punkten, wie: Klare und 
versicherungsmathematisch basierte Voraussetzungen für die Führung 
von Pensionskassen mit Staatsgarantie, Erfordernis der Sicherung des 
langfristigen finanziellen Gleichgewichts, Definition der Tragweite 
der Staatsgarantie, volle Parität im obersten Organ analog privat- 
rechtliche Pensionskassen, Regelung der Teilliquidation, Stärkung 
der Rolle des Pensionskassenexperten und Stärkung der Aufsicht.
Der SGB unterstützt dieses Modell und lehnt die volle 
Auskapitalisierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen, wie 
durch parlamentarische Vorstösse gefordert, entschieden ab.
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031 377 01 24