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auto-schweiz: Wettbewerbskommission - Bekanntmachung über den Automobilvertrieb

22.10.2002 – 16:38 

Bern (ots) -

auto-schweiz, die Vereinigung Schweizer
Automobil-Importeure, sieht in der heute angekündigten Bekanntmachung
der WEKO, die bis zum 1. Januar 2005 umgesetzt werden muss, die
weitgehende Uebernahme von Elementen der in der EU in Zukunft
gültigen Liberalisierungsvorschriften. Die freie Wahl der
Bezugsquellen für den Konsumenten, die schon jetzt möglich war, ist
das Kernstück der Bekanntmachung.
Das selektive Vertriebssystem ermöglicht die Aufrechterhaltung -
zum Vorteil der Konsumenten - von flächendeckenden und
spezialisierten Händlernetzen. Die von den Herstellern vorgegebenen
Standards sichern einen einwandfreien und professionellen
Kundendienst. Der freie Zugang zu Ersatzteilen und technischen
Informationen für alle Reparaturwerkstätten sichert auch in Zukunft
eine weitgehende Versorgung in den städtischen und ländlichen
Gebieten.
Es ist zur Zeit nicht abzuschätzen, ob und in wie weit diese
Bekanntmachung zu Veränderungen auf dem schweizerischen
Automobilmarkt führen wird.

Kontakt:

auto-schweiz
Mittelstrasse 32
Postfach 5232
3001 Bern
Tel. +41/31/306'65'65
Fax +41/31/306'65'60
mailto: info@auto-suisse.ch
Internet: http://www.auto-suisse.ch
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