Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


Volksabstimmungen zum Schutz vor Passivrauchen - Bevölkerung will keine Ausnahmen im Passivrauchschutz

28.09.2008 – 18:15 

Bern (ots) -

Die Stimmbevölkerung der Kantone Zürich und
Basel-Stadt sagt Ja zu rauchfreien Gastronomiebetrieben und Nein zu
Ausnahmeregelungen im Passivrauchschutz. Die Krebsliga Schweiz, die
Lungenliga Schweiz, die Schweizerische Herzstiftung, die
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz und die Schweizerische
Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme erwarten von den
eidgenössischen Räten, dass den klaren Entscheiden von acht
kantonalen Volksabstimmungen Rechnung getragen und in der
Differenzbereinigung auf Rauchbetriebe verzichtet wird.
In den Kantonen Zürich und Basel-Stadt hat heute die Bevölkerung
den Schutz vor Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
klar befürwortet. Die Krebsliga Schweiz, die Lungenliga Schweiz, die
Schweizerische Herzstiftung, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention
Schweiz und die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere
Drogenprobleme sind erfreut über diese Volksentscheide. Das knappe
Nein der Nidwaldner Stimmbevölkerung werten die Organisationen nicht
als Ablehnung eines wirksamen Schutzes vor Passivrauchen, sondern als
Ja für eine nationale einheitliche Lösung.
Stimmvolk klar für rauchfreie Gastronomie
Das Stimmvolk hat jetzt bereits in acht Kantonen (TI, SO, GR, AR,
GE, UR, ZH, BS) rauchfreie Restaurants und Bars mit bis zu 79 Prozent
deutlich gutgeheissen. In weiteren vier Kantonen (BE, FR, VD, VS) hat
das Parlament einem wirksamen Schutz vor Passivrauchen in öffentlich
zugänglichen Innenräumen zugestimmt. Auch heute spricht sich der
Souverän klar für einheitliche und wirksame Regelungen aus und lehnt
Ausnahmen, wie sie im Kanton Zürich zur Diskussion standen, ab.
Klares Signal an National- und Ständerat
Die Zulassung von Rauchbetrieben verwässert den Passivrauchschutz,
verzerrt den Wettbewerb und hat Bürokratie und Willkür zur Folge. Ein
Bundesgesetz mit Ausnahmeregelungen verunmöglicht einen wirksamen
Schutz der Arbeitnehmenden und wird angesichts der kantonalen
Beschlüsse zur Farce. Die Krebsliga Schweiz, die Lungenliga Schweiz,
die Schweizerische Herzstiftung, die Arbeitsgemeinschaft
Tabakprävention Schweiz und die Schweizerische Fachstelle für
Alkohol- und andere Drogenprobleme appellieren an die eidgenössischen
Räte, dem Willen der Bevölkerung und der Kantone Rechnung zu tragen
und eine längst fällige, nationale Regelung zum Schutz vor
Passivrauchen ohne Ausnahmen zu erlassen.

Kontakt:

Nicole Bulliard
Kommunikationsbeauftragte Prävention
Krebsliga Schweiz
Tel.: +41/31/389'91'57

Otto Piller
Präsident Lungenliga Schweiz
Mobile.: +41/79/247'34'80