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SRK: Staat soll Verletzlichste schützen

10.06.2003 – 09:14 

Bern (ots) -

Das Schweizerische Rote Kreuz hat mit Besorgnis von
den als dringlich vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen im
Asylbereich Kenntnis genommen. Es befürchtet, dass der Schutz einer
besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppe nicht mehr gewährleistet
ist.
Die Sicherung der Menschenwürde gehört zu den Grundsätzen des SRK.
Den verletzlichsten Menschen soll spezieller Schutz zukommen. Die
Erfüllung dieser Aufgabe wird erschwert, sollten die Vorschläge des
Bundesamtes für Flüchtlinge im Zuge der vom Bundesrat beschlossenen
Entlastungsmassnahmen im Asylbereich umgesetzt werden.
Asyl Suchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, sollen mit
dem Einsetzen der Rechtskraft dieses Entscheids sofort vom
Sozialhilfesystem für Asyl Suchende ausgeschlossen und dem
Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG)
unterstellt werden. Minimale existenzsichernde soziale und
medizinische Massnahmen sollen auf der Basis des in der
Bundesverfassung verankerten Rechts auf Nothilfe garantiert werden.
In der Anwendung dieses Rechts bestehen sehr wenige Erfahrungen.
Gemäss den Vorschlägen des Bundes soll dessen Umsetzung in Bezug auf
die neu davon betroffenen Personen den Kantonen überlassen werden.
Das SRK befürchtet, dass im Zuge dieser Kompetenzverlagerung die
minimale Existenzsicherung der Betroffenen nicht mehr gegeben ist. Im
Zusammenhang mit den Lebensumständen von Sans-Papiers ist die
Erfahrung gemacht worden, dass vorhandene formale Grundrechte allein
nicht ausreichen, um die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse
zu garantieren. Fehlende Informationen sowie Ängste vor den Behörden
verhindern, dass Menschen ohne geregelten Aufenthalt ihre Rechte
einfordern.
Die Absicht des Bundes, Personen mit einem
Nichteintretensentscheid sofort aus dem Sozialhilfesystem für Asyl
Suchende auszuschliessen, wird zur Folge haben, dass sich eine
bedeutende Anzahl von Personen in einer prekären und illegalisierten
Lebenssituation wiederfinden wird. Das SRK erkennt darin einen
Paradigmawechsel, durch welchen mehr Menschen aus dem System
ausgegrenzt werden. Die Definition und die praktische Umsetzung der
Existenzsicherung der betroffenen Bevölkerungsgruppe muss nach
Meinung des SRK eine staatliche Aufgabe bleiben.
Das SRK fordert, dass der Schutz dieser verletzlichen
Bevölkerungsgruppe gewährleistet und Not, wo immer möglich, gelindert
wird.

Kontakt:

André Pfanner-Meyer
stv. Leiter Departement Migration
Tel. +41/31/387'73'77
Internet: http://www.redcross.ch