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Stellungnahme zur Botschaft des Bundesrates an das Parlament zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls"

20.10.2010 – 11:51 

Lausanne (ots) -

Gemeinsame Stellungnahme von Loterie Romande,
Schweizer Casino Verband, Sport-Toto-Gesellschaft und Swisslos zur 
Botschaft des Bundesrates an das Parlament zur Volksinitiative "Für 
Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls"
Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Für 
Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" zuhanden des Parlamentes 
verabschiedet. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der 
Volksinitiative und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber.
Die von der neuen Regelung betroffenen Anbieter von Glücksspielen 
Loterie Romande, Swisslos, Sport-Toto-Gesellschaft und die Schweizer 
Casino Verband unterstützen, wie der Bundesrat, den Gegenentwurf.
Glücksspiele werden in der Schweiz einerseits von den 19 
Spielbanken angeboten und anderseits in Form von Lotterien und Wetten
von der Loterie Romande (Westschweiz) und von Swisslos 
(Deutschschweiz und Tessin). Die Anbieter von Glücksspielen 
unterstützen den Gegenentwurf aus folgenden Gründen:
1. Der Gegenentwurf schafft eine klare Kompetenzabgrenzung 
zwischen Bund und Kantonen.
Der Gegenentwurf beinhaltet eine klare Kompetenzabgrenzung 
zwischen Bund und Kantonen. Der Bund bleibt für die Spielbanken 
zuständig. Die Kantone erhalten - neu auf Verfassungsstufe - die 
Kompetenz zur Bewilligung und Aufsicht über breit verteilte 
Geldspiele mit grossem Teilnehmerkreis (Lotterien, Sportwetten u.Ä.) 
und Geschicklichkeitsspiele gegen Geld.
2. Der Gegenentwurf stellt sicher, dass die Gewinne aus den 
Glücksspielen weiterhin an die Kantone für gemeinnützige Zwecke sowie
in die AHV fliessen.
  • Der Gegenentwurf stellt sicher, dass die Gewinne aus Lotterien und Wetten weiterhin ausschliesslich an die Kantone fliessen, welche sie für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport einsetzen.
  • Der Gegenentwurf stellt sicher, dass die Abgaben der Casinos weiterhin im bisherigen Umfang in die AHV und an die Kantone fliessen.
3. Der Gegenentwurf verpflichtet Bund und Kantone den Gefahren der
Geldspiele Rechung zu tragen.
Der Gegenentwurf berücksichtigt sämtliche von den Geldspielen 
ausgehenden Gefahren wie Spielsucht, Geldwäscherei, 
Beschaffungskriminalität und Betrug. Der Gegenentwurf geht 
diesbezüglich weiter als die Initiative.
Die vier Mitunterzeichnenden dieser Pressemitteilung werden die 
Parlamentsdebatten aufmerksam verfolgen.

Kontakt:

Loterie Romande
Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor
Mobile: +41/79/310'78'69

Sport-Toto-Gesellschaft
Roger Hegi, Direktor
Tel.: +41/61/284'11'60

Swisslos
Roger Fasnacht, Direktor
Tel.: +41/61/284'11'11

Schweizer Casino Verband
Marc Friedrich, Geschäftsführer
Tel.: +41/31/332'40'22