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Verwaltungsgerichtshof Kassel weist Klage der Stadt Mörfelden-Walldorf ab / Fraport-Zeitplan für A380-Werft bleibt bestehen

25.11.2004 – 17:54 

Frankfurt/Main (ots) -

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH)
in Kassel hat heute erneut eine Klage der Stadt Mörfelden-Walldorf
gegen den Flughafen abgewiesen. Die Stadt wollte bereits vor Erlass
des von Fraport (FSE:FRA) beantragten Planfeststellungsbeschlusses
verhindern, dass die A380-Werft an der vorgesehenen Stelle gebaut
werden kann. Sie hatte behauptet, Fraport - damals noch FAG - habe
sich im Zusammenhang mit dem Bau einer Flugsicherungsanlage im Jahr
1977 ihr gegenüber verpflichtet, weitere Bauvorhaben nicht mehr in
dem dortigen Schonwald vorzunehmen.
"Mit diesem Urteil erfährt auch die Entscheidung der
Regionalversammlung ihre Bestätigung, die erst kürzlich mit großer
Mehrheit der dringend benötigten Werft an dieser Stelle zugestimmt
hatte", erklärte der stellvertretende Fraport-Vorstandsvorsitzende
Prof. Manfred Schölch. "Sobald der Planfeststellungsbeschluss
vorliegt, steht einer zügigen Realisierung der Werft nichts mehr im
Wege. Allerdings werden wir auch hier keine unumkehrbaren Fakten
schaffen, bevor nicht der Verwaltungsgerichtshof Gelegenheit hatte,
die zu erwartenden Eilanträge zur Aufhebung des Sofortvollzugs
ausreichend zu prüfen", so Schölch weiter. Die Durchführung
einzelner, zeitlich nicht verschiebbarer Maßnahmen wie
Vermessungsarbeiten, Kampfmittelräumung und Bohrungen zur Erkundung
konkreter Bodenverhältnisse müsse allerdings davon unabhängig
vorbehalten bleiben.
Mit der Kasseler Gerichtsentscheidung bleiben Planung und Bau der
A380-Werft weiterhin im Zeitplan. Fraport geht davon aus, dass im
Herbst 2007 die ersten neuen Großraumjets in Frankfurt starten,
landen und auch gewartet werden können.

Pressekontakt:

Fraport AG
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60547 Frankfurt am Main Telefax: 069 690-55071