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Stilllegungs- und Entsorgungsfonds / Geplante Änderungen in der SEFV

14.08.2013 – 18:40 

Bern (ots) -

Im Rahmen der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) schlägt das UVEK / der Bundesrat Änderungen der Parameter für die Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds vor. Falls die Anpassungen in Kraft treten, werden deutlich höhere Einzahlungen in die Fonds notwendig.

Im Rahmen einer Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beabsichtigt das UVEK / der Bundesrat unter anderem die Annahmen zur Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds bezüglich Teuerung und Anlagerendite anzupassen sowie einen Unsicherheitszuschlag einzuführen. Dabei soll eine allgemeine Teuerung von 1.5 % sowie eine Anlagerendite von 3.5 % zur Anwendung gelangen. Zudem soll in der Kostenschätzung neu ein Unsicherheitszuschlag von 30 % berücksichtigt werden.

Das heutige Berechnungsmodell hat sich bewährt. Es stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Unsicherheiten und neue Erkenntnisse werden im Rahmen einer alle fünf Jahre stattfindenden Kostenschätzung berücksichtigt. Der vom UVEK / Bundesrat vorgeschlagene Unsicherheitszuschlag ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig und unangemessen. Er berücksichtigt ausschliesslich negative Entwicklungen und trägt möglichen, technologisch bedingten Kostensenkungen nicht Rechnung.

Die Anwendung des vorgeschlagenen Unsicherheitszuschlages führt zu hohen zusätzlichen Zahlungen. Ausgehend von der heute geltenden Beitragsveranlagung müssten für das Kernkraftwerk Mühleberg bei einer Ausserbetriebnahme 2022 in den Jahren 2012 bis 2022 anstelle von total rund 300 Mio. CHF neu insgesamt rund 600 Mio. CHF einbezahlt werden. Dies entzieht der BKW unnötigerweise dringend notwendige finanzielle Mittel, die für die Umsetzung der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 nötig wären.

Bei einer Anwendung der neuen Parameter für die Bildung der Rückstellungen für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung würden sich zudem deutliche Auswirkungen auf die Jahresergebnisse und Bilanzwerte der BKW ergeben. Die Rückstellungen müssten um rund 300 Mio. CHF erhöht werden. Dabei sind die Auswirkungen aus der Beteiligung am Kernkraftwerk Leibstadt noch nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil davon sofort erfolgswirksam würde.

Die BKW steht zu ihrer Verpflichtung, für Stilllegung und Entsorgung genügend Rückstellungen zu bilden, um die Finanzierung sicherzustellen. Sie hat alle dafür notwendigen Massnahmen ergriffen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen schiessen über das Ziel hinaus und schwächen die BKW unnötigerweise. Diese wird sich im Rahmen der nun anstehenden Vernehmlassung für eine Änderung der Parameter einsetzen, welche angemessen ist.

Die in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen beruhen auf Annahmen und sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen abweichen. Dieser Text erscheint in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die deutsche Version

Kontakt:

antonio.sommavilla@bkw.ch; Tel.: 058 477 51 07