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BKW FMB Energie AG / Entscheid Bundesverwaltungsgericht

03.12.2010 – 07:04 

Bern (ots) -

Die BKW FMB Energie AG (BKW) nimmt zur Kenntnis, dass
das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde gegen die von der 
Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) verfügte Reduktion 
der jährlichen Verzinsung im Verteilnetz abgewiesen hat. Die BKW 
analysiert das Urteil und wird entscheiden, ob sie beim Bundesgericht
gegen das Urteil rekurrieren wird.
Mit der Verfügung vom 16. April 2009 hatte die ElCom die 
Verwendung des ordentlichen Zinssatzes (gegenwärtig 4.25%) gemäss 
Stromversorgungsverordnung (StromVV) abgelehnt und einen um 1% 
tieferen Zinssatz festgelegt. Es handelt sich dabei um die Verzinsung
der Kapitalkosten für Anlagen des Verteilnetzes, die vor dem Jahr 
2004 in Betrieb genommen wurden. Vorgängig hatte die BKW, gestützt 
auf die Bestimmungen der StromVV, den ordentlichen Zinssatz 
beantragt. Die von der ElCom verfügte und vom 
Bundesverwaltungsgericht nun sanktionierte Senkung des Zinssatzes 
bedeutet im Bereich des Verteilnetzes jährliche Einbussen von rund 10
Mio. CHF.
Die Kürzung der Erträge durch die Reduktion des Zinssatzes führt 
dazu, dass Mittel für die Finanzierung von Ersatz- und 
Erneuerungsinvestitionen im Netzbereich fehlen werden.

Kontakt:

BKW FMB Energie AG
Media Communications, Antonio Sommavilla
Tel.: 031 330 51 07