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HEV begrüsst heutigen Bunderats-Entscheid zu den Geschäftsmieten

08.04.2020 – 17:37 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hat heute beschlossen, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen rund um die Geschäftsmieten einzugreifen. Er ruft die Mietparteien eindringlich auf, gemeinsam konstruktive und pragmatische Lösungen auszuarbeiten.

Der HEV begrüsst diesen Entscheid, denn notrechtliche Eingriffe ins Mietrecht mit generellen Vorgaben wären weder praxistauglich noch gerecht. Die finanziellen Möglichkeiten, die direkte oder indirekte Pandemie-Betroffenheit und andere massgebliche Faktoren bei Mietern und Vermietern sind absolut individuell.

"Verordnete Einnahmeverluste" bei Vermietern würden de facto nur zur Verlagerung von Notsituationen führen und neue Probleme schaffen (Gefährdung der Zahlung von Hypozinsen, Amortisationspflichten, Gebühren, Abgaben, Entschädigungen/Löhnen von Hauswarten und Liegenschaftsverwaltungen; Bezahlung von Handwerkern, Servicefirmen, Energiezulieferern u.v.m.).

Der HEV Schweiz hat die schwierige Lage betroffener Geschäftsmieter von Anfang an erkannt und seine Mitglieder von Beginn weg bei sich ergebenden Notlagen zur Solidarität und zur Findung situationsgerechter Lösungen aufgerufen. Der Bundesrat wird die Entwicklungen weiter beobachten. Hierfür hat er die beiden zuständigen Departemente WBF und EFD mit einem Monitoring bis Herbst 2020 beauftragt.

Der HEV ruft die Mietparteien erneut dazu auf, für beide Vertragspartner tragbare Lösungen zur Bewältigung der Folgen von angeordneten Betriebsschliessungen auszuhandeln.

Kontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch