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HEV Schweiz: Energiewende 2050 - Differenzbereinigung

26.01.2016 – 17:26 

Zürich (ots) -

Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die verbleibenden Differenzen in der Vorlage zur Energiestrategie 2050 behandelt. Der HEV Schweiz ist hoch erfreut, dass die UREK die Anforderungen an einen Mindeststandard für den steuerlichen Abzug streicht.

Zwei Jahre nachdem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, ist diese Vorlage nun im Differenzbereinigungsverfahren. Gewisse Themen sind jedoch nach wie vor brisant.

   -	Hoch erfreulich ist, dass die Kommission im Bereich der 
Steuergesetzgebung (Ziff. 2a und 2b im Anhang) mit 16 zu 8 Stimmen 
bei einer Enthaltung den Beschluss des Nationalrates abändert und die
Anforderungen an einen Mindeststandard für den steuerlichen Abzug 
streicht.
   -	Nach wie vor ist jedoch unklar, wie mit dem Vorschlag, 
energetische Gesamtsanierungen über drei Steuerperioden vom Einkommen
abziehen zu können, weiterverfahren wird. Diese Massnahme ist zu 
unterstützen, denn sie stellt ein äusserst wirksames und taugliches 
Mittel dar, damit der Gebäudepark der Schweiz energetisch saniert 
wird. Heute werden umfassende energetische Sanierungen dadurch 
gehemmt, dass die Investitionen nur in dem Jahr der effektiven 
Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für Privatbesitzer bedeutet
dies, dass sie zwar im Renovationsjahr oft gar keine Steuern zahlen, 
im Folgejahr aber bereits wieder voll steuerpflichtig sind. Deshalb 
wird mit kleinen Sanierungsschritten gearbeitet, die über mehrere 
Jahre verteilt werden und somit eine sinnvolle energetische 
Gesamtsanierung verhindern.

Der Gebäudepark wird zweifelsohne seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Hierzu sind jedoch wirkliche Anreize aus finanzieller und noch mehr aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Eigentümer benötigen hierzu fachmännische Unterstützung, nicht nur im Energiebereich sondern auch in rechtlichen und marktwirtschaftlichen Belangen. Erst wenn es gelingt aufzuzeigen, dass sich umfassende Erneuerungen wirtschaftlich wie auch gesellschaftspolitisch rentieren, werden sie auch umgesetzt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch