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HEV Schweiz: Kantone beschliessen neue Mustervorschriften

05.05.2014 – 16:51 

Zürich (ots) -

Mit den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich sollen Neubauten nahezu energieautark werden. Bei den Bestandesbauten soll mittels Technologieverboten und individueller Abrechnerei eine effiziente Energienutzung erreicht werden.

An der Plenarversammlung der Energiedirektorenkonferenz vom vergangenen Freitag haben die Regierungsräte die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) 2014 beraten und erste wegweisende Entscheide getroffen. Neubauvorschriften Im Bereich der Neubauvorschriften nimmt die Schweiz bereits heute eine Spitzenposition im europäischen Umfeld ein. Durch die Verschärfung der Anforderungen an die Wärmedämmung wird für Neubauten in Zukunft das 4-Liter Haus vorgeschrieben, was in etwa dem Minergiestandard entspricht. Im Gegensatz zu den umliegenden Ländern wird in der Schweiz das kostenoptimale Niveau zwischen Investitions- und Betriebskosten bereits bei weniger Dämmung erreicht. Investitionen in eine noch bessere Gebäudehülle rentieren sich entsprechend weniger als in der EU. Dies ist bei der Umsetzung der MuKEn 2014 zu berücksichtigen. Erneuerungen Weitreichender sind die MuKEn für bestehende Bauten. Die Verpflichtung, beim Ersatz einer fossilen Heizung einen Teil der Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Quellen decken zu müssen, führt zu erheblich kostspieligeren Lösungen, die selbst bei einem reinen Heizkesselersatz zu Mietzinsaufschlägen führen werden. Noch vor zwanzig Jahren wurden Elektrodirektheizungen als die umweltfreundliche Alternative angepriesen. Jetzt sollen Elektroheizungen und Elektroboiler innert fünfzehn Jahren ganz verschwinden. Dies obwohl viele dieser Installationen ihr Lebensende noch nicht erreicht haben. Sollte dieses Verbot tatsächlich umgesetzt werden, ist sicherzustellen, dass eine minimale Lebensdauer von 30 Jahren garantiert wird. Für dezentrale Einzelelektroheizungen sowie für nicht ganzjährig benutzte Ferienhäuser sind Ausnahmeregelungen und längere Fristen zwingend notwendig. Kein Verständnis bringt der HEV Schweiz für die geplante (Wieder-)Einführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung im Basismodul auf. Bislang stand es den Kantonen frei, diese kostspielige Abrechnerei zu verlangen oder nicht. Mit der zusätzlichen Erfassung des Warmwasserverbrauchs wird noch kein Liter Wasser gespart. Nutzniesser sind lediglich die Installateure und Betreiber der Zählersysteme.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, Mobile: +41/79/642'28'82
Thomas Ammann, Ressortleiter Energie- und Bautechnik Tel.:
+41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch