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HEV Schweiz: Die Krux liegt im Detail

25.05.2012 – 13:43 

Zürich (ots) -

Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat erste Angaben zu wichtigen Eckwerten ihres Verordnungsentwurfs gemacht. Ihre Verlautbarung dazu stimmt den HEV Schweiz vorsichtig optimistisch.

Der HEV Schweiz hat die Zweitwohnungsinitiative als zu radikal abgelehnt. Die neue Verfassungsbestimmung ist insbesondere auch aus Eigentümersicht problematisch. Der demokratische Entscheid ist jedoch zu akzeptieren.

Die Gefahr eines massiven Wertverlusts bestehender Immobilien in Gemeinden mit über 20% Zweitwohnungsanteil wurde von der Arbeitsgruppe offensichtlich erkannt. Auch die Unterscheidung in warme und kalte Betten bei der Bewilligung von neuen Zweitwohnungen, welche die Arbeitsgruppe vorschlägt, lässt auf eine pragmatische Umsetzung hoffen.

Voraussichtlich am 29. Mai 2012 wird bekanntgegeben, wie diese Verordnung im Detail aussehen wird. Von den Verordnungsbestimmungen wird abhängen, ob ein Wertverlust bei Erstwohnungen abgewendet werden kann und wie einschneidend die Konsequenzen der sich abzeichnenden Zweiteilung in einen Erst- und einen Zweitwohnungsmarkt für Bevölkerung und Wirtschaft im Berggebiet sein werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
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