Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


HEV Schweiz: Eigentümerfeindliche Überbauungspflicht

23.03.2012 – 16:39 

Zürich (ots) -

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats hat sich heute in verschiedenen Punkten erneut für Massnahmen ausgesprochen, welche den Eigentumsrechten zuwiderlaufen. Dies geht aus einer entsprechenden Medienmitteilung hervor. Der HEV Schweiz lehnt insbesondere die eigentümerfeindliche Überbauungspflicht entschieden ab.

Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ausarbeiten lassen. Dieser Gegenvorschlag kommt den Initianten weit entgegen und fokussiert einseitig auf den Bereich Siedlung.

Die UREK Ständerat hat sich heute erneut für die Pflicht zur Verschärfung der geltenden Bundesvorschriften zur Abgabe auf planerischen Mehrwerten ausgesprochen. Der HEV Schweiz lehnt die Vorgabe eines Mindestabgabesatzes durch den Bund ab. Diese Abgabe schröpft die Grundeigentümer zusätzlich. Ihr Einsatz zur Finanzierung von Auszonungen ist problematisch, weil Einnahmen und Ausgaben nicht in denselben Gemeinden anfallen. Auch die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Rückzonung von zu gross geratenen Bauzonen wird vom HEV Schweiz abgelehnt. Beide Massnahmen werden den Bodenpreisen einen zusätzlichen Schub versetzen und die Wohn- und Produktionskosten weiter verteuern.

Ebenfalls mehrheitlich unterstützt wurde das Instrument der Bauverpflichtung zur Mobilisierung von Bauland. Die Bauverpflichtung stellt einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar. Es handelt sich dabei um ein Instrument, mit dem die Gemeinden den Eigentümer zur Überbauung einer Bauparzelle zwingen können. Dies unter Fristansetzung und mit Androhung von Sanktionen. Solche planwirtschaftlichen Massnahmen sind übertrieben und unnötig. Es muss dem Grundeigentümer überlassen bleiben, wann er sein Land überbauen oder verkaufen will. Er trägt auch das finanzielle Risiko der Bauinvestitionen. Eine Verflüssigung von Bauland lässt sich auch mit milderen, liberaleren Massnahmen sowie mit Anreizen fördern.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch