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HEV Schweiz: Der Ständerat verkennt Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung

13.12.2011 – 11:18 

Zürich (ots) -

Der Ständerat hat heute mit 35 zu 5 Stimmen an der Ablehnung der HEV-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" festgehalten. Er hat zudem mit 23 zu 17 Stimmen beschlossen, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Dem Stimmvolk wird somit allein die HEV-Initiative ohne Gegenvorschlag vorgelegt. Mit diesem Beschluss verkennt der Ständerat den dringenden Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung. Der HEV Schweiz hält weiterhin an seiner Initiative fest.

Die HEV-Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der eigenheimbezogenen Schuldzinsabzüge optieren können.

Der Gegenvorschlag sah demgegenüber einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vor. Die Besteuerung des Eigenmietwerts sollte zwingend wegfallen. Zur Wohneigentumsförderung war für Ersterwerber ein ungenügender Ersterwerberabzug vorgesehen.

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der Eigenheimbesitzer bezieht, hätte der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige gehabt, denn es sollte der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen gehabt. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie hätten jedoch nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern müssen, aber Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen können. Damit wären private Vermieter bedeutend schlechter gestellt worden als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen.

Der Gegenvorschlag wurde während den Beratungen mehrfach abgeändert. Mit seinem jetzigen Inhalt vermochte er aber nicht, die Räte zu überzeugen. Der Nationalrat hatte bereits der HEV-Initiative zugestimmt und den Gegenvorschlag abgelehnt. Mit der Ablehnung des Gegenvorschlags auch durch den Ständerat ist der Gegenvorschlag nun definitiv vom Tisch.

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung des Ständerats zu seiner Volksinitiative. Die HEV-Initiative wird damit ohne Gegenvorschlag sowie voraussichtlich ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments dem Schweizer Stimmvolk vorgelegt werden. Die Volksabstimmung wird vermutlich im Jahr 2012 stattfinden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch