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HEV Schweiz: Ständeratskommission will am Eigenmietwert "schrauben"

01.11.2011 – 16:38 

Zürich (ots) -

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat gestern die HEV-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Sie erkennt aber den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung und ist mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten auf den Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz eingetreten. Der HEV Schweiz hält bis auf weiteres an seiner Initiative fest.

Die HEV-Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der eigenheimbezogenen Schuldzinsabzüge optieren können. Der Gegenvorschlag will jedoch einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll zwingend wegfallen. Zur Wohneigentumsförderung würde für Ersterwerber ein Ersterwerberabzug vorgesehen. Dieser beträgt für das erste Jahr nach dem Erwerb von Wohneigentum höchstens 6'000 Franken (für Ehepaare von 12'000 Franken) und reduziert sich jährlich um 5 Prozent.

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der Eigenheimbesitzer bezieht, hat der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie müssten nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern, könnten jedoch ihre Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen. Damit werden private Vermieter bedeutend schlechter gestellt als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen.

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung der WAK-S zu seiner Volksinitiative und hält bis auf weiteres an seiner Initiative fest. Immerhin will eine Kommissionsminderheit in der kommenden Wintersession die Initiative unterstützen, eine zweite Minderheit wird dem Ständerat darlegen, warum auf einen Gegenentwurf verzichtet werden soll. Es ist nun am Ständerat und anschliessend am Nationalrat, den Anliegen der privaten Vermieter gebührend Rechnung zu tragen. Sollten der Ständerat und danach auch der Nationalrat Eintreten beschliessen, könnte geprüft werden, inwieweit der Gegenentwurf verbessert werden kann.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch