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HEV Schweiz: Ständerat: Notbremse beim Bausparen

17.06.2011 – 10:23 

Zürich (ots) -

An der heutigen Schlussabstimmung hat der Ständerat den indirekten Gegenentwurf zu den Bausparinitiativen abgelehnt. Der HEV Schweiz ist über diesen Beschluss sehr enttäuscht. Die Initianten der Bausparinitiativen werden Ihre Initiativen somit nicht zurückziehen.

Beide Räte haben in der Schlussabstimmung erneut über den indirekten Gegenvorschlag zu den Bausparinitiativen abgestimmt. Während der Nationalrat seiner Linie treu blieb und den Gegenvorschlag guthiess, stellt sich der Ständerat quer. Dies nachdem er dem Bausparen in der Frühlingssession noch zugestimmt hatte. Der Ständerat hat damit die Gelegenheit verpasst, das Wohneigentum zu fördern. Er wollte somit der Tatsache nicht Rechnung tragen, dass sich rund 76 Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz Wohneigentum wünschen. Der Ständerat will es jungen Familien und Mietern nicht erleichtern, Wohneigentum zu erwerben. Auch gegen die äusserst tiefe Wohneigentumsquote in der Schweiz wollte der Ständerat nicht mit dem steuerlich begünstigten Bausparen ankämpfen. Der Verfassungsauftrag, das Wohneigentum zu fördern, harrt damit weiterhin der Umsetzung.

Dringend nötige Wohneigentumsförderung

Die Bausparvorlage sieht die zwingende Einführung des Bausparens für den Bund sowie in den Kantonen vor. Sie eignet sich für die Förderung des Wohneigentums entsprechend dem Verfassungsauftrag. Der Ständerat liess sich insbesondere von den Argumenten der Bauspargegner überzeugen, die die Wirksamkeit des steuerlich begünstigten Bausparens für den Mittelstand zu Unrecht anzweifelten. Auch das Argument, dass Haushalte gefördert würden, die es nicht nötig hätten (Mitnahmeeffekte), fand beim Ständerat Gehör. Der erläuternde Bericht zur Vorlage erklärt demgegenüber ausdrücklich, dass das Bausparen (insbesondere für hohe Einkommen) sehr wenig Anreiz zu Steueroptimierung bietet. Mit der heutigen Ablehnung hat der Ständerat einmal mehr die Chance vertan, das von einer breiten Bevölkerungsschicht gewünschte und für den Staat so wichtige Wohneigentum zu fördern.

Wie geht es weiter

Nachdem der Gegenentwurf in der Schlussabstimmung vom Ständerat abgelehnt wurde, stellt die Einigungskonferenz einen Antrag zur Abstimmungsempfehlung über die Volksinitiativen. Ein Antrag auf einen Gegenentwurf ist nicht mehr zulässig. Die Abstimmungen über die Volksinitiativen müssen bis spätestens am 17. April 2012 erfolgen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch