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HEV Schweiz - Energiepolitik: Aktionspaket gut - Massnahmenentscheid eher mutlos

21.02.2008 – 17:15 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hat heute ein umfangreiches
Massnahmenpaket für die Klimapolitik veröffentlicht. Darin hat er
eine Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 in die Wege
geleitet. Damit trifft der Bundesrat aktiv Massnahmen gegen die
CO2-Emissionen, den Klimawandel und die Unabhängigkeit von Erdöl.
So löblich dieses Massnahmenpaket erscheint, umso enttäuschender
ist die Tatsache, dass sich der Bundesrat nicht konkret durchringen
konnte, endlich eine Teilzweckbindung der CO2-Gelder zu beschliessen.
Mit der vorgeschlagenen CO2-Gesetzesänderung der UREK-N hätte
schliesslich die Ergreifung von energetisch wirkungsvollen Massnahmen
gefördert werden können, um die CO2-Emissionen im Gebäudebereich -im
Sinne der gesamten Bevölkerung- zu reduzieren. Mit der
Teilzweckbindung wäre somit eine direkte Förderung von energetisch
wirksamen Massnahmen möglich gewesen, welche vermehrt nachhaltige
Investitionen zwecks Verminderung des CO2-Ausstosses zur Folge gehabt
hätte. Somit wird ein Entscheid zu Gunsten einer Förderung von
energetisch wirksamen Gebäudesanierungen hinausgeschoben obwohl hier
ein grosses Energiesparpotential vorhanden ist.
Der Deutschschweizer Mieterinnen- und Mieterverband und der
Schweizerische Hauseigentümerverband sind enttäuscht über diesen
mutlosen Entscheid des Bundesrates. Die vorgeschlagene
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe hätte es ermöglicht, dass mit rund
200 Millionen Franken pro Jahr energetisch wirksame
Gebäudesanierungen hätten gefördert werden können. Gerade im
Gebäudebereich liegt ein grosses Energiesparpotential. Dieses kann
leider aufgrund der hohen Kosten von Sanierungen oft nicht
ausgeschöpft werden. Die beiden Verbände hätten es deshalb sehr
begrüsst, wenn jetzt ein klares Signal gesetzt worden wäre.
Die Verbände fordern im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket im
Gebäudebereich, dass keine kantonalen Unterschiede gemacht werden.
Nicht einverstanden können sich die Vertreter der Hauseigentümer und
Mieter damit erklären, dass ebenfalls eine Teilzweckbindung für
Reduktionsmassnahmen im Ausland geprüft wird. Solange Eigentümer und
Mieter die CO2-Abgabe bezahlen, soll das Geld entweder an sie
zurückerstattet werden oder für Massnahmen eingesetzt werden, von
denen sie profitieren können.

Kontakt:

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Mühlebachstrasse 70
Postfach
8032 Zürich
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
Internet: www.hev-schweiz.ch

Michael Töngi, Stv. Geschäftsleiter Schweiz. Mieterverband
Bäckerstrasse 52
Postfach
8026 Zürich
Mobile: +41/79/205'97'65
Internet: www.mieterverband.ch