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HEV Schweiz: Bund will den Kantonen die Kompetenzen wegnehmen

03.09.2007 – 17:28 

Zürich (ots) -

1. Eingriff in den kantonalen Kompetenzbereich
Heute doppelt Umweltminister Moritz Leuenberger mit einem
26-Punkteprogramm zu seinem kürzlich vorgestellten Klimabericht nach.
Dabei greift er mit seinen Vorschlägen zum Gebäudesektor eindeutig in
den Kompetenzbereich der Kantone ein, denn in der Schweiz erlassen
einzig die Kantone Gebäudeenergievorschriften. Diese gesetzlich klar
geregelte Kompetenzaufteilung muss der Bund respektieren und es ist
nicht seine Sache die Mustervorschriften der Kantone im
Gebäudebereich (MuKEn) zu revidieren.
Ebenso verlangt der Bund die Federführung zur Schaffung eines
gesamtschweizerischen Gebäude-Energieausweises, obwohl ihm dazu die
Kompetenz nicht zusteht. Das vom Bund angestrebte Obligatorium ist
völlig ungeeignet den erwünschten Sanierungsschub auszulösen. Zudem
weist das Ausweismodell des Bundes gravierende Fehler auf.
2. Ja zur Durchführung eines befristeten Förderprogramms für die
energetische Erneuerung privater Gebäude
Die Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen steht unmittelbar
bevor und sie wird im Gebäudebereich eine zusätzliche Verteuerung der
Wohnkosten bewirken. Der im Raum stehende Vorschlag der Zweckbindung
würde die an sich unnötige Abgabe effizienter machen. Die
Zweckbindung fordert der HEV Schweiz bereits seit Jahren. Denn eine
Beschleunigung der notwendigen Gebäudesanierungen kann nur dadurch
ausgelöst werden, dass wenigstens ein Teil der Einnahmen aus der
Lenkungsabgabe zweckgebunden reinvestiert wird - das heisst, dass die
„einkassierten" Mittel sinnvollerweise ganz konkret zur
Anschubfinanzierung bzw. finanziellen Unterstützung energetischer
Sanierungen von alten Gebäuden verwendet werden.
3. Ja zum Abbau von rechtlichen Hemmnissen im Sanierungsbereich
Im Mietrecht und im Steuerrecht (Steuerharmonisierungsgesetz)
müssen deutlich investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen
geschaffen werden, damit die Hauseigentümer und Investoren nicht mehr
vor teuren Sanierungen zurückschrecken. Die notwendigen energetischen
Erneuerungen können daher nur durch ein sinnvolles, gesetzliches
Anreizsystem ausgelöst werden.
4. Nein zu unsinnigen und sanierungshemmenden Vorschriften
Im Sanierungsbereich dürfen keine sanierungshemmenden Vorschriften
aufgestellt werden. Der Minergie-Standrad ist für den Neubaubereich
durchaus sinnvoll. Im Sanierungsbereich kann er aufgrund der
Zwangsvorgabe einer Komfortlüftung aus vielen Gründen in der Regel
gar nicht umgesetzt werden.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Hauseigentümer; der
Zusammenschluss von über 280'000 Personen. Er setzt sich auf allen
Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn-,
Wohnungs- und Grundeigentums in unserem Land ein.

Kontakt:

HEV Schweiz
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Ansgar Gmür, lic. oec, Direktor
Mobile: +41/79/642'28'82

Roman Obrist, lic. iur.
Rechtskonsulent HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20