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CO2-Abgabe belastet Hauseigentümer und Mieter unverhältnismässig

16.02.2005 – 17:13 

Zürich (ots) -

Die CO2-Emissionen bei den Brennstoffen (Heizungen)
befinden sich dank freiwilliger Massnahmen der Industrie, neuer
Bautechnologien und umfassenden Sanierungstätigkeiten der
Gebäudeeigentümer seit Jahren in einem starken Abwärtstrend. Sie
liegen deutlich unter dem Stand von 1990. Bezüglich den mit dem
Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz eingegangenen Verpflichtungen befindet
man sich mit den Brennstoffen auf der Zielgeraden. Der HEV Schweiz
und der Verband der Immobilien-Investoren und -Verwaltungen (VIV)
lehnen deshalb eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Heizungen)
kategorisch ab. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer CO2-Abgabe auf
Brennstoffen im Gebäudebereich ist nicht gegeben. Die Einführung
einer Abgabe würde zu einer weiteren, unverhältnismässigen
Verteuerung der Wohnkosten sowohl für Eigentümer als auch für Mieter
führen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen (insbesondere auch in Ländern
mit sehr hoher Energie-Abgabenbelastung) hätte die Abgabe nicht den
gewünschten Lenkungseffekt, wohl aber einen grossen
Verwaltungsaufwand zur Folge.
Der HEV Schweiz und der VIV unterstützen den "integralen
Klimarappen". Der Klimarappen ist eine "freiwillige Massnahme" im
Sinne des CO2-Gesetzes. Gemäss diesem Gesetz soll der Bundesrat eine
CO2-Abgabe nur einführen, wenn mit "freiwilligen Massnahmen" die
Vorgaben des CO2-Gesetzes nicht erreicht werden. Bisherige
"freiwillige" Massnahmen haben jedoch gerade im Brennstoffbereich den
Tatbeweis erbracht, dass das Prinzip der Freiwilligkeit in der
Wirtschaft funktioniert. Die Phase der freiwilligen Massnahmen darf
somit nicht ohne Not vorzeitig beendet werden. Die Erhebung des
Klimarappens erfolgt auf Treibstoffen, also bei dem Sektor, wo
Handlungsbedarf besteht. Die Verwendung des Ertrags (ca. 70 bis 120
Millionen Franken pro Jahr) ist allerdings für CO2-senkende
Massnahmen im Treib- und Brennstoffbereich vorgesehen - sowohl für
Projekte in der Schweiz als auch im Ausland, da die Klimaerwärmung
ein globales Thema ist. Mit dem integralen Klimarappen können die
Ziele des CO2-Gesetzes und Kyoto-Protokolls rasch und zielgerichtet,
ohne grossen Bürokratieaufwand und mit minimalen Kosten erfüllt
werden.
Der HEV Schweiz in Kürze: Der Hauseigentümerverband Schweiz
(www.hev-schweiz.ch), die Dachorganisation der schweizerischen
Hauseigentümer, ist der Zusammenschluss von über 265'000 Personen aus
der deutschen Schweiz. Er setzt sich auf allen Ebenen konsequent für
die Förderung und Erhaltung des Wohn-, Wohnungs- und Grundeigentums
in unserem Land ein
Der Verband der Immobilien-Investoren und -Verwaltungen (VIV)
vertritt die Interessen der privaten professionellen
Immobilienunternehmen, der institutionellen Investoren und
Bewirtschaftungsunternehmen in der Schweiz. Das Potenzial seiner
Mitgliederunternehmen repräsentiert ein Kompetenzzentrum gegenüber
politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Fragen im Zusammenhang
mit der wirtschaftlichen Ausrichtung von Immobilienanlagen.

Kontakt:

Ansgar Gmür
lic. oec.
Direktor HEV Schweiz
Tel. +41/1/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82

Martin Kuonen
Rechtsanwalt
Geschäftsführer VIV (Verband der Immobilien-Investoren und
Verwaltungen)
Tel. +41/31/390'98'98

Roman Obrist
lic. iur.
Rechtskonsulent HEV Schweiz
Tel. +41/1/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch