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Gegen weitere Verteuerungen der Wohnkosten

12.01.2005 – 13:31 

Zürich (ots) -

Ende Oktober 2004 hat der Bundesrat vier Varianten
zur Reduktion des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. Die
Varianten I und II beinhalten eine CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und
Treibstoffe, die Variante III belastet nur den Brennstoffbereich mit
einer CO2-Abgabe und den Treibstoffbereich lediglich mit einem
Klimarappen. Bei Variante IV würde überhaupt keine CO2-Abgabe sondern
ein Klimarappen auf Treibstoffe eingeführt.
Dank Massnahmen der Industrie, neuer Bautechnologien und
umfassenden Sanierungstätigkeiten der Gebäudeeigentümer befinden sich
die CO2-Emissionen bei den Brennstoffen (Heizungen) seit Jahren in
einem starken Abwärtstrend - ja sie liegen deutlich unter dem Stand
von 1990. Die Emissionskurven belegen, dass sich der
Brennstoffbereich auf der Zielgeraden befindet. Im Gegensatz dazu
sind die Emissionen aus dem Treibstoffbereich nach wie vor steigend.
Der Treibstoffbereich ist weit von den Reduktionszielen des
CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls entfernt. Handlungsbedarf
besteht daher eindeutig im Treibstoffsektor.
Der HEV Schweiz lehnt die Vernehmlassungs-Varianten I und II
kategorisch ab. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer CO2-Abgabe auf
Brennstoffen im Gebäudebereich scheint fraglich. In jedem Fall führte
eine Abgabe zu einer zusätzlichen Verteuerung der Wohnkosten für
Eigentümer und Mieter. Aufgrund bisheriger Erfahrungen (insbesondere
auch in Ländern mit sehr hoher Energie-Abgabenbelastung) hätte die
Abgabe nicht den gewünschten Lenkungseffekt, wohl aber einen grossen
Verwaltungsaufwand zur Folge.
Die Variante III setzt angesichts der Tatsache, dass der
Verkehrsbereich weitaus am stärksten für den CO2-Gesamtausstoss
verantwortlich ist und das mit Abstand grösste Reduktionspotential
aufweist, ein komplett sinnwidriges Signal; der Brennstoffbereich
würde um ein Vielfaches mehrbelastet - der Verkehr mit dem
Klimarappen jedoch regelrecht entlastet. Da diese Variante ein
grobes, nicht nachzuvollziehendes Missverhältnis der Belastungen
schafft, ist sie ebenfalls konsequent abzulehnen.
Der HEV Schweiz unterstützt die Variante IV und damit den
"integralen Klimarappen". Gemäss CO2-Gesetz soll der Bundesrat eine
CO2-Abgabe nur einführen, wenn "freiwillige Massnahmen" im Sinne des
CO2-Gesetzes versagen. Beim Klimarappen handelt es sich um eine
solche freiwillige Massnahme, deren Wirkung geprüft werden sollte -
die Phase der freiwilligen Massnahmen darf nicht vorzeitig beendet
werden. Die Erhebung des Klimarappens erfolgt auf Treibstoffe, also
bei dem Sektor, wo Handlungsbedarf besteht. Die Verwendung des
Ertrags (ca. 70 bis 120 Millionen Franken pro Jahr) ist allerdings
für CO2-senkende Massnahmen im Treib- und Brennstoffbereich
vorgesehen - für Projekte  in der Schweiz und im Ausland. Mit dem
integralen Klimarappen können die Ziele des CO2-Gesetzes und
Kyoto-Protokolls zielgerichtet und zu minimalen Kosten erfüllt
werden.

Kontakt:

NR Dr. Rudolf Steiner
Präsident HEV Schweiz
Tel. +41/(0)62/212'13'60

oder:

HEV Schweiz
Sandra Burlet
lic. rer. publ. HSG
Tel. +41/(0)1/254'90'20
E-mail: info@hev-schweiz.ch
Internt: http://www.hev-schweiz.ch