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Lungenliga Schweiz: Arbeitnehmende rauchen weiterhin mit

02.09.2009 – 10:29 

Bern (ots) -

Stellungnahme der Lungenliga Schweiz zur Verordnung
zum Schutz vor Passivrauchen - Das Bundesgesetz zum Schutz vor 
Passivrauchen bleibt auch mit dem Entwurf der Verordnung weiterhin 
lückenhaft. Mit der Verordnung werden Personen auch in Zukunft in 
verrauchten Räumen arbeiten müssen, sei es in einem Raucherlokal mit 
einer Fläche unter 80m2 oder in einem abgetrennten Raucherraum 
(Fumoir). Einzige Lösung für einen umfassenden Schutz der Bevölkerung
und der Arbeitnehmenden vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen
ist die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen».
Die Lungenliga Schweiz hält in ihrer Anhörungsantwort zum 
Verordnungsentwurf fest, dass dieser nicht besser sein kann als das 
ihr zugrunde liegende Gesetz. Sie unterstützt aber die generelle 
Stossrichtung der Verordnung. Insbesondere das Verbot von 
Ausschankvorrichtungen in einem Raucherraum ist zwingend notwendig. 
Nur so kann sichergestellt werden, dass in einem Raucherraum kein 
permanenter Arbeitsplatz entsteht.
Das Bundesgesetz bleibt auch mit dem Verordnungsentwurf 
lückenhaft: Obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass mit Hilfe 
einer Lüftung keine akzeptable Luftqualität erreicht werden kann, 
lässt das Gesetz das Arbeiten in Raucherlokalen und Raucherräumen zu.
Ausgerechnet in derjenigen Branche, in der die Arbeitnehmenden dem 
Tabakrauch am stärksten ausgesetzt sind, wird der Arbeitnehmerschutz 
nicht umgesetzt. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden vor 
dem schädlichen Tabakrauch kann nur mit der Einführung rauchfreier 
Arbeitsplätze geregelt werden und zwar mit einer umfassenden 
einheitlichen Bestimmung für die ganze Schweiz.
Die Lungenliga Schweiz und über 45 weitere Organisationen sind 
nach wie vor der Meinung, dass dieser Schutz nur mit der 
eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» erreicht 
werden kann. Die Unterschriftensammlung läuft seit Mai 2009. Die 
Initiative strebt eine einfach umsetzbare und klare Bundesregelung 
an, die sich im Ausland und in vielen Schweizer Kantonen bewährt hat:
  • Rauchfrei sind öffentlich zugängliche Räume wie Restaurants, Bars, Schulen und Spitäler.
  • Rauchfrei sind alle Arbeitsplätze in Innenräumen.
  • In der ganzen Schweiz gilt die gleiche Regelung.
Leben heisst atmen
Die Lungenliga ist die Schweizerische Gesundheitsorganisation für 
die Lunge und die Atemwege. Sie setzt sich dafür ein, dass weniger 
Menschen an Atemwegserkrankungen leiden oder gar vorzeitig daran 
sterben, und dass Atembehinderte und Lungenkranke  möglichst 
beschwerdefrei leben können. 23 kantonale Ligen sind wichtige 
Anlaufstellen für Menschen mit Atembehinderungen und 
Lungenkrankheiten wie Asthma, Schlafapnoe, chronische Bronchitis und 
COPD sowie Tuberkulose. Die Lungenliga engagiert sich auch für eine 
bessere Luft - drinnen und draussen.
Weitere Informationen unter: www.lungenliga.ch
Informationen zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» 
unter: www.rauchfrei-ja.ch

Kontakt:

Lungenliga Schweiz
Herr Simon Küffer
Projektleiter Tabakpolitik
Tel.: +41/31/378'20'53
E-Mail: s.kueffer@lung.ch